Anmeldung von Klausuren und Mündlichen Prüfungen:

POS erleichtert euch die Anmeldung von Klausuren leider nicht so, wie wir uns das wünschen würden. Manchmal müsst ihr Einzel-/Teilklausuren anmelden, manchmal genügt die Anmeldug für ein Modul. Wir haben uns deshalb entschlossen, ein *.pdf für jedes Semester einzustellen, in dem aufgeführt ist welche Klausur/mündliche Prüfung wie in POS anzumelden ist.

1. Semester: Anmeldung von Klausuren

2. Semester: Anmeldung von Klausuren

Vorgehen bei Prüfungsan- und Abmeldung im Sommersemester 2020 im Grundstudium an der Fakultät für Sozialwesen. Ich...

  • Bitte in POS die Prüfungen mit den Nummern 811 und 812 anmelden.
  • Das Problem ist bekannt und wird schnellstmöglich gelöst. Es werden dann beide Klausuren zur Anmeldung angezeigt. Falls das noch nicht der Fall ist - einfach ein bißchen Geduld aufbringen und in den nächsten Tagen nochmal versuchen.
  • Diejenigen, die sich für die bisher angezeigte Einzelklausur angemeldet haben, schauen bitte nochmal nach, ob sie in beiden Klausuren angemeldet sind. Falls nicht, bitte die zweite Klausur noch anmelden.
  • Zwischen Montag, 18. Mai und Sonntag, 07. Juni in POS einloggen (erreichbar über noten.hs-mannheim.de) und dort die Klausur/mündl. Prüfung anmelden.
    Eine verspätete/nachträgliche Anmeldung ist nicht möglich!!!
  • Nach der erfolgreichen Anmeldung der Prüfung in POS bitte eine digitale Kopie der Anmeldungen abspeichern und griffbereit haben, so dass sie ggf. relativ zeitnah z.B. per mail übermittelt werden kann - falls ihr aus irgendeinem Grund nicht auf der Liste der KlausurteilnehmerInnen steht, könnt ihr damit eure Anmeldung belegen.
  • Falls eine Klausur aus mehreren Teilklausuren besteht (z.B. Modul R1 = 2 Teilklausuren oder Modul H1 Humanwissenschaften = 4 Teilklausuren) müsst ihr euch für jede Teilklausur einzeln anmelden.
  • Auch Prüfungsleistungen, die euch (aus gleichen oder anderen Studiengängen) anerkannt wurden müssen in diesem Zeitraum im POS angemeldet werden
  • Zum Zweit- oder Drittversuch werdet ihr automatisch durch das Prüfungsamt angemeldet. Die Anmeldung erfolgt voraussichtlich bis 20. Mai.
  • Bitte trotzdem in POS überprüfen, ob eine Anmeldung erfolgt ist, und ggf. im Prüfungsamt nachfragen, wenn dies nicht geschehen ist.
  • Vorab-Abmeldungen von Prüfungen im Grundstudium im Erstversuch sind bis 1 Tag vor der Prüfung selbständig in POS möglich.
  • Vorab-Abmeldungen von Wiederholungsprüfungen im Grundstudium sind ausschließlich mit Begründung auf diesem Formular und bis Donnerstag, 04.06.20 möglich. Eine selbständige Abmeldung in POS ist nicht möglich
  • Vorgehen: Das ausgefüllte Formular bitte an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses mailen (a.pitz@hs-mannheim.de)
  • Nach dem 4. Juni 20 ist – außer im akuten Krankheitsfall – keine Abmeldung mehr möglich
  • Bei Erkrankung im Prüfungszeitraum ist ein ärztliches Attest vorzulegen, aus dem hervorgeht in welchem Zeitraum und auf welche Art und Weise [Befund] ihr in eurer Prüfungsfähigkeit beeinträchtigt wart. Das Attest muss UNVERZÜGLICH nach Nichtteilnahme an der Prüfung vom Arzt ausgestellt sein - also nicht irgenwann später.
  • Dieses Attest bitte zusammen mit diesem Formular bis spätestens Montag, 17. August 2020 beim Prüfungsamt einreichen.
  • Studienarbeiten, Referate, Präsentationen, usw. müssen zwischen Montag, 18. Mai und Montag, 31. August 2020 selbständig online in POS angemeldet und spätestens am 31.08. 20 abgegeben werden.
  • Erstsemester bitte für die Prüfungsleistung in Rhetorik anmelden - auch wenn noch offen ist, wie die Prüfungsleistung erbracht wird.
  • Erstsemester bitte NICHT anmelden für die Prüfungsleistungen in der Lern- und Forschungswerkstatt I, Wissenschaftlichem Arbeiten und Empirische Sozialforschung - diese Leistungen werden erst im 2. Semester erbracht.
  • Auch bereits im Semesterverlauf erbrachte Prüfungsleistungen müssen im genannten Zeitraum selbständig in POS angemeldet werden – sonst können diese nicht bewertet/benotet werden.
  • Eine nachträgliche/verspätete Anmeldung ist nicht möglich!!
  • Ihr könnt, wenn ihr euch angemeldet habt und die Prüfungsleistung doch nicht erbringen könnt, bis 30.08. im POS auch wieder abmelden
  • Auch Prüfungsleistungen, die euch (aus gleichen oder anderen Studiengängen) anerkannt wurden müssen in zwischen 18. Mai und 07. Juni selbständig in POS angemeldet werden. Dies ist notwendig, damit Ihr entsprechender Eintrag im POS korrekt angelegt wird und die bereits bescheinigte Note eingetragen werden kann.