Vorgehen bei Prüfungsan- und Abmeldung im Sommersemester 2020 im Hauptstudium an der Fakultät für Sozialwesen.

Anmeldung von Prüfungen in den einzelnen Semestern:

POS erleichtert euch die Anmeldung von Prüfungen leider nicht so, wie wir uns das wünschen würden. Manchmal müsst ihr Einzel-/Teilprüfungen anmelden, manchmal genügt die Anmeldung für ein Modul. Wir haben uns deshalb entschlossen, ein *.pdf für jedes Semester einzustellen, in dem aufgeführt ist welche Prüfung wie in POS anzumelden ist.

3. Semester: Anmeldung Prüfungsleistungen

4. Semester: Anmeldung Prüfungsleistungen

5. Semester: Anmeldung Prüfungsleistungen

6. Semester: Anmeldung Prüfungsleistungen

7. Semester: Anmeldung Prüfungsleistungen

 

Ich studiere im Hauptstudium und ...

Nein. Ihr erbringt euer Leistungsnachweise an der jeweiligen Hochschule und lasst sie euch im Nachhinein (also im Wintersemester 20/21)  über Frau Hoffmann anerkennen und "gutschreiben".

  • in den Wahlpflichtfachbereichen bitten nicht das Modul (z.B. HT "Handlungstheorien") anmelden, sondern immer die konkrete Veranstaltung (z.B. HT 8 "Soziale Arbeit nach Auschwitz")

In diesem Fall bitte Kontakt per mail mit Frau Heid vom Prüfungsamt aufnehmen (r.heid@hs-mannheim.de). Folgende Angaben bitte in die Mail aufnehmen:

  • Welcher Sprachkurs?
  • Welches Level? (Also A1, A2, B1, B2, C1....)
  • Für welches Modul soll der Kurs angerechnet werden?
  • Name des/der DozentIn, die den Sprachkurs angeboten hat.
  • Wer sein Referat/seine Studienarbeit bei Frau Lang erbringt, meldet sich bitte bei der Prüfung mit der Nummer 3160 an.
  • Wer seine Prüfungsleistung(en) bei der Fakultät für Gestaltung erbringt, meldet sich bitte für die Prüfungen mit den Nummern 1460 (benotet) und 1461 (unbenotet) an. Bitte bei beidem, also 1460 und 1461 anmelden, sonst fehlen am Ende Credits.
  • Das Problem ist gelöst und beide Teile können jetzt getrennt angemeldet werden. Die Prüfungsnummer für Frau Hoffmann ist 31300.
  • Bitte prüfen, ob ihr in eurem Sinne angemeldet seid und ggf. den zweiten Teil (Übungen) noch anmelden.
  • Nein, ihr müsst euch erst im 5. Semester für die Prüfungsleistung im Praxissemester anmelden, denn erst dann liegen alle Unterlagen vor. In den aktuellen Status "Praxissemester" wurdet ihr von Ulli Moll gesetzt. Ihr müsst also nichts tun.
  • Wer sich schon für die Prüfungsleistung in diesem Semester angemeldet hat, möge sich bitte wieder abmelden.
  • Zwischen Montag, 18. Mai und Sonntag, 07. Juni in POS einloggen (erreichbar über noten.hs-mannheim.de) und dort die Klausur/mündl. Prüfung selbständig anmelden.
    Eine verspätete/nachträgliche Anmeldung ist nicht möglich!!!
  • Nach der erfolgreichen Anmeldung der Prüfung in POS bitte eine digitale Kopie der Anmeldungen abspeichern und griffbereit haben, so dass sie ggf. relativ zeitnah z.B. per mail übermittelt werden kann - falls ihr aus irgendeinem Grund nicht auf der Liste der KlausurteilnehmerInnen könnt ihr damit eure Anmeldung belegen.
  • Falls eine Prüfung aus mehreren Teilprüfungen besteht (z.B. Modul T5a Ethik und Geschichte= 2 Teilprüfungen oder Modul H5a Sozialpsychiatrie/Psychische Störungen = 2 Teilklausuren) müsst ihr euch für jede Teilklausur einzeln anmelden.
  • Auch Prüfungsleistungen, die euch (aus gleichen oder anderen Studiengängen) anerkannt wurden müssen in diesem Zeitraum im POS angemeldet werden
  • Zum Zweit- oder Drittversuch werdet ihr automatisch durch das Prüfungsamt angemeldet. Die Anmeldung erfolgt voraussichtlich bis 20. Mai.
  • Bitte trotzdem Ende Mai in POS überprüfen, ob eine Anmeldung erfolgt ist, und ggf. im Prüfungsamt nachfragen, wenn dies nicht geschehen ist.
  • Vorab-Abmeldungen von Prüfungen im Hauptstudium im Erstversuch sind bis 1 Tag vor der Prüfung selbständig in POS möglich.
  • Vorab-Abmeldungen von Wiederholungsprüfungen im Hauptstudium sind ausschließlich mit Begründung auf diesem Formular und bis Donnerstag, 04.06.20 möglich. Eine selbständige Abmeldung in POS ist nicht möglich
  • Vorgehen: Das ausgefüllte Formular bitte an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses mailen (a.pitz@hs-mannheim.de)
  • Nach dem 4. Juni 20 ist – außer im akuten Krankheitsfall – keine Abmeldung mehr möglich
  • Bei Erkrankung im Prüfungszeitraum ist ein ärztliches Attest vorzulegen, aus dem hervorgeht in welchem Zeitraum und auf welche Art und Weise [Befund] ihr in eurer Prüfungsfähigkeit beeinträchtigt wart. Das Attest muss UNVERZÜGLICH nach Nichtteilnahme an der Prüfung vom Arzt ausgestellt sein - also nicht irgenwann später.
  • Dieses Attest bitte zusammen mit diesem Formular bis spätestens Montag, 17. August 2020 beim Prüfungsamt einreichen.
  • Studienarbeiten, Referate, Präsentationen, usw. müssen zwischen Montag, 18. Mai und Montag, 31. August 2020 selbständig online in POS angemeldet und spätestens am 31.08.2020 abgegeben werden.
  • Auch bereits im Semesterverlauf erbrachte Prüfungsleistungen müssen im genannten Zeitraum selbständig in POS angemeldet werden – sonst können diese nicht bewertet/benotet werden.
  • Eine nachträgliche/verspätete Anmeldung ist nicht möglich!!
  • Ihr könnt, wenn ihr euch angemeldet habt und die Prüfungsleistung doch nicht erbringen könnt, bis 30.08. im POS auch wieder abmelden
  • Auch Prüfungsleistungen, die euch (aus gleichen oder anderen Studiengängen) anerkannt wurden müssen in zwischen 18. Mai und 07. Juni selbständig in POS angemeldet werden. Dies ist notwendig, damit Ihr entsprechender Eintrag im POS korrekt angelegt wird und die bereits bescheinigte Note eingetragen werden kann.
  • Vircamp Module 1 mit 5 ECTS: Wird als Prüfungsleistung für das Modul K5 "Soziale Problemlagen..." angerechnet, alsoin K5 anmelden.
  • Vircamp Module 2 mit 5 ECTS: Wird als Prüfungsleistung für das Modul T5 "Theoretische Grundlagen der Sozialen Arbeit I" angerechnet, also in T5 anmelden.
  • Vircamp Module 3 mit 15 ECTS:Wird als Prüfungsleistung für das Modul T5/6 "Lern- und Forschungswerkstatt II" (insgesamt 10 ECTS) und als Prüfungsleistung für das Modul T6b "Methodisches Handeln II" mit 5 Credits angerechnet. Also das Modul T5/6 und eine Prüfungsleistung in T6b anmelden.