Klausuren und Mündliche Prüfungen

Im Grund- und Hauptstudium müssen sich die Studierenden bei der erstmaligen Anmeldung zu den Prüfungsleistungen Klausur und Mündliche Prüfung aktiv über das POS-System anmelden. Eine pauschale Anmeldung erfolgt nicht. Hierbei gelten folgende Fristen:

Klausuren: entsprechend der Mitteilung des Prüfungsamts

Mündliche Prüfungen: entsprechend der Mitteilung des Prüfungsamts 

Präsentation und Referat

Die Studierenden melden sich eigenständig fristgerecht innerhalb des Anmeldefensters in POS an. Inwieweit nach diesem Zeitpunkt eine An- bzw. Abmeldung möglich ist, entnehmen Sie bitte der Mitteilung des Zentralen Prüfungsamts. Es gelten die Vorschriften der StuPO zum (entschuldigten) Rücktritt.

Studienarbeit

Die Studierenden melden sich eigenständig fristgerecht im Anmeldefenster  in POS an. Inwieweit nach diesem Zeitpunkt eine An- bzw. Abmeldung möglich ist, entnehmen Sie bitte der Mitteilung des Zentralen Prüfungsamts. Es gelten die Vorschriften der StuPO zum (entschuldigten) Rücktritt.

Der Studierende füllt das Formular zur Anmeldung einer Studienarbeit, ggf. nach Absprache mit dem Prüfer bzw. der Prüferin, aus und reicht dieses beim Prüfer bzw. der Prüferin ein. Die Prüferinnen und Prüfer können für die Anmeldung von Studienarbeiten einen oder mehrere zentrale Termine bestimmen. Der Prüfungsausschuss empfiehlt als zentrale Termine Mitte Januar bzw. Mitte Mai.

Nicht bestandene Studien- und Prüfungsleistungen

Klausuren und mündliche Prüfungen:

Die Studierenden werden durch das Prüfungsamt automatisch für den nächsten Prüfungstermin angemeldet. Eine Abmeldung ist nicht möglich. Es gelten die Vorschriften der StuPO zum (entschuldigten) Rücktritt.

Studienarbeiten, Präsentationen und Referate:

Die Studierenden werden durch das Prüfungsamt automatisch im auf das Nichtbestehen folgenden Semester für die Studien- bzw. Prüfungsleistung angemeldet, die sie nicht bestanden haben.

Sonderregelung für die Module T3a, K3a und T6b:

In den Modulen T3a, K3a und T6b können Studierende durch Erklärung gegenüber dem Prüfungsamt auf eine andere Studien- bzw. Prüfungsleistung innerhalb des Moduls wechseln. Die Erklärung ist bei Präsentationen und Referaten spätestens bis zum Ende der vierten Vorlesungswoche abzugeben, bei Studienarbeiten bis zum 1.5 bzw. 1.11. Dies gilt entsprechend, wenn in diesen Modulen eine Studien- bzw. Prüfungsleistung nicht mehr angeboten wird. Erfolgt in diesem Fällen keine Erklärung des Studenten, wird der Student durch das Prüfungsamt zu einer beliebigen Studien- bzw. Prüfungsleistung des Moduls angemeldet.