Wie stelle ich einen Antrag auf Anerkennung richtig?

Die Eignung Ihrer bereits erbrachten Leistung wird bei uns in der Fakultät geprüft. Dafür müssen Sie einen Antrag stellen. Nur Anträge, die vollständig und korrekt ausgefüllt sind, können bearbeitet werden.

Lesen Sie sich also die folgenden Hinweise sowie den kommentierten Musterantrag genau durch.

 

Bitte gehen Sie wie folgt vor:

 

  1. Anträge können Sie für vor dem Studium erworbene Leistungen in in den ersten vier Vorlesungswochen der ersten beiden Studiensemester stellen. Wenn Sie während des Studiums (z.B. durch eine Fortbildung) anerkennungsfähige Leistungen erbringen, können Sie dazu auch zu Beginn jedes Semesters einen Antrag stellen, spätestens jedoch im Semester, dass auf die Erbringung der Leistung erfolgt.
  2. Schauen Sie in unserem Modulhandbuch, welche Leistungen Sie Ihrer Meinung nach bereits erbracht haben. Dabei zählt z.B. der Inhalt, aber auch das Niveau und der Umfang (die Modulhandbücher der einzelnen Studiengänge finden Sie hier). Bitte benutzen Sie dazu das jeweils neueste Modulhandbuch. 
  3. Die Vorlage für den Antrag auf Anerkennung bereits erbrachter Leistungen finden Sie hier. Bitte füllen Sie diesen Antrag komplett aus stören Sie sich dabei bitte nicht an der Überschrift (Ergänzender Antrag auf Zulassung in ein höheres Semester, wird für alle Antragsverfahren genutzt).
  4. Beim Ausfüllen des Antrages passieren leider erfahrungsgemäß sehr viele Fehler. Schauen Sie sich deshalb bitte unbedingt den kommentierten Musterantrag an.
  5. Fügen Sie Ihren Antrag zusammen mit allen Anhängen (Zeugnisse, entsprechende Seiten des Modulhandbuches Ihres alten Studiums etc.) in ein zusammenhängendes pdfBitte hängen Sie nicht einfach komplette Modulhandbücher Ihres alten Studienganges an, sondern nur die relevanten Seiten und verweisen Sie im Antrag auf Seite 2 unter Modulbezeichnung ganz genau auf die Seitenzahlen, wo Ihre bereits erbrachten Leistungen genau definiert sind. (PDF24 ist hier ein hilfreiches Programm zum Ausschneiden und Zusammenfügen von PDFs.)
  6. Senden Sie dieses Pdf an folgende Ansprechpersonen:

 

Bis zur Entscheidung über Ihren Antrag sollten Sie unbedingt alle vorgesehenen Veranstaltungen des jeweiligen Semesters besuchen. Falls Ihr Antrag abgelehnt wird, können Sie so die Prüfungsleistung erbringen und Ihnen geht keine Zeit verloren. Wenn Ihr Antrag ganz oder teilweise akzeptiert wurde, setzen Sie sich bitte mit Simone Brodbeck (s.brodbeck@hs-mannheim.de) in Verbindung, um Ihren zukünftigen Stundenplan zu planen.

 

 

Bewerbung auf ein höheres Fachsemester

Sie können sich auf ein höheres Fachsemester bewerben, wenn Sie zur Zeit der Bewerbung 24 Credits aus einem früheren Studium nachweisen können. Auf den Seiten unseres Zulassungsamtes finden Sie weitere Infos dazu.

Sie werden unter anderem dabei das Formular „Bescheinigung über eine studienfachliche Beratung“ finden (nur nötig, falls das vorherige Studium nicht „Soziale Arbeit“ war!). Dieses Gespräch führen Sie mit dem/der Studiendekan:in der Fakultät für Sozialwesen. Nehmen Sie per Mail Kontakt mit ihm/ihr auf und schicken Sie dabei den Vordruck schon vorausgefüllt als Anhang mit. Das Gespräch kann auch telefonisch stattfinden. Im Anschluss erhalten Sie das Formular unterschrieben zurück, und Sie können es zur Vervollständigung Ihrer Bewerbung an unser Zulassungsamt einreichen. Ebenfalls sehr wichtig ist das Formular „Ergänzender Antrag auf Zulassung in ein höheres Semester“, dies müssen Sie Ihrer Bewerbung direkt zufügen. Wenn Sie alles erledigt haben, läuft damit Ihr Bewerbungsverfahren auf ein Studium bei uns.

Nach Ihrer Bewerbung entscheidet sich, ob Sie einen Platz bei uns bekommen. Auf diesen Prozess hat die Fakultät keinen Einfluss. Das hängt davon ab, ob bei uns im höheren Semester Plätze frei geworden sind und wie viele Bewerbungen uns vorliegen. Das Zulassungsamt wird sich bei Ihnen melden, sobald Sie zugelassen wurden. Danach (also erst, wenn Sie wirklich einen Studienplatz erhalten haben und sich auch immatrikuliert haben) geht es um die konkrete Anerkennung Ihrer bereits erbrachten Leistungen. Dafür gehen Sie bitte vor, wie oben unter „Anerkennung bereits erbrachter Leistungen“ beschrieben.

Bitte beachten Sie zur Anerkennung bereits erbrachter Leistungen und bei der Bewerbung auf ein höheres Fachsemester noch folgende Punkte:

  • Wenn Sie sich Leistungen im Gesamtgegenwert von mehr als 25 Credits anerkennen lassen, so wird dies auf Ihre Regelstudienzeit angerechnet - diese wird dann um ein Semester verkürzt. Dies geschieht im Interesse der Gleichbehandlung aller Studierender; denn ansonsten hätten Sie für die restlichen noch zu erbringenden Leistungen relativ gesehen mehr Zeit als jene Studierende, die keine solchen Anerkennungen vorlegen können.
  • Ihre Noten werden von uns so anerkannt wie von Ihnen eingereicht. Wenn Sie also z.B. eine bereits erbrachte Leistung mit einer 4,0 anerkannt bekommen, wird sie auch so in unserem späteren Zeugnis für Sie stehen.