Ablauf
Eine Studienarbeit ist zunächst fristgerecht in POS anzumelden. Details finden Sie hier. Nur dann können Sie mit der Prüferin bzw. dem Prüfer in Kontakt treten, um das Thema der Studienarbeit festzulegen. Beachten Sie bitte, dass Prüferinnen und Prüfer für die Themenvergabe zentrale Termine festlegen können. Die Vergabe des Themas erfolgt auf einem speziellen Formular, das Sie hier herunterladen können. Dieses Formular verbleibt bei der Prüferin bzw. dem Prüfer. Notieren Sie sich das Ende der Bearbeitungsfrist bzw. lassen Sie sich eine Mehrfertigung des Formulars durch die Prüferin bzw. den Prüfer aushändigen.
Nach Fertigstellung der Studienarbeit reichen Sie diese über das Moodle-Portal beim Prüfer bzw. der Prüferin ein. Auf Wunsch der Prüferin bzw. des Prüfers kann daneben die Vorlage einer papiernen Form verlangt werden. Diese ist für die Fristeinhaltung jedoch nicht maßgeblich.
Die Prüferin bzw. der Prüfer prüft den fristgerechten Eingang der Prüfungsleistung, bewertet die Arbeit und trägt die Note in POS ein.
Bearbeitungsfrist
Die Bearbeitungszeit richtet sich im Bachelor-Studiengang nach den im speziellen Teil der Studien- und Prüfungsordnung für die Studienarbeit vorgesehenen Anrechnungspunkte (je 1 CR 30 Stunden Bearbeitungszeit), wobei 30 Stunden Bearbeitungszeit einer Woche entsprechen.
Damit gelten folgende Bearbeitungsfristen:
Modul T1/2: 9 Wochen
Modul T3a: 7 Wochen
Modul T3b: 5 Wochen
Modul K3bI: jeweils 3 Wochen
Modul K3bII: jeweils 3 Wochen
Modul T4: Praxissemester
Projektarbeiten in K3a jeweils 4 Wochen
Modul T5: 10 Wochen
Modul T5/6: 10 Wochen
Modul K5: 5 Wochen
Modul H5b: 5 Wochen
Modul T6b: 8 Wochen
Modul MEDA/MEKU: 5 Wochen
Verlängerung der Bearbeitungsfrist
Bei Studienarbeiten handelt es sich nach den Vorgaben der StuPO (§ 10 Abs. 4) um eine sonstige schriftliche Arbeit. Eine Verlängerung ist für diese nicht vorgesehen. Sie können, z.B. bei Krankheit, lediglich (entschuldigt) von der Studienarbeit zurücktreten.