Ausgabe von Bachelor- und Masterthesen

Ablauf Thesenausgabe Fakultät Sozialwesen

Gem. § 26 Abs. 4 StuPO-Bachelor bzw. § 20 Abs. 3 StuPO-Master erfolgt die Ausgabe der Bachelor- bzw. Masterarbeit über den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.

Der konkrete Ablauf der Ausgabe sieht wie folgt aus:

  1. Studierende:r sucht sich Erst- und Zweitbetreuer:in
    1. Für den Fall, dass die These durch eine:n externe:n Erst- oder Zweitbetreuer:in betreut werden soll, müssen Sie der Erstbetreuung die Genehmigung des/der Studiendekan:in zur Verfügung stellen (formloser Antrag an Studiendekan:in per Mail genügt; bei etablierten Lehrbeauftragten der Fakultät ohne weitere Unterlagen, bei Personen ohne bestehenden Lehrbeauftragten-Status mit angefügtem Lebenslauf und Kontaktdaten der Person).

  2. Studierende:r übergibt Erstbetreuer:in das Anmelde-Formular und trägt außer seinen/ihren persönlichen Daten (inkl. Unterschrift) und den Betreuer:innen nichts ein.
  3. Erstbetreuer:in ergänzt das Formular entsprechend.
  4. Ausgaben sind an der Fakultät S grundsätzlich nur zu festen Ausgabeterminen möglich. Die für die Ausgabe der Arbeiten vorgesehenen Termine finden Sie Moodle-Kurs des Prüfungsausschusses des Fakultät S (hier).
  5. Erstbetreuer:in reicht das Formular spätestens 1 Tag vor dem gewählten Ausgabetag über Moodle (Moodle-Kurs des Prüfungsausschusses des Fakultät S) ein (hier).
  6. Erstbetreuer:in (Einreicher:in) und Studierende:r erhalten eine vom Prüfungsausschussvorsitzenden unterschriebene Kopie des Formulars (bitte an den/die Zweitbetreuer:in weiterreichen). Das Prüfungsamt erhält die Anmeldeformulare gesammelt durch den Prüfungsausschussvorsitzenden.

(Stand 14.04.2023)

 

Weitere Informationen zu Abschlussarbeiten und Abschluss des Studiums finden Sie hier.