Höherer Dienst

Der Masterstudiengang eröffnet den Zugang zum höheren Dienst in der öffentlichen Sozialverwaltung bei Kommunen, Ländern und Bund.

Promotion

Der Masterstudiengang eröffnet den Zugang zur Promotion. Der Abschluss Master of Arts in Sozialer Arbeit berechtigt zur Promotion und ist universitären Abschlüssen gleichgestellt.

Mit der J.W.Goethe-Universität Frankfurt a.M. besteht eine Kooperationsvereinbarung. Der Masterabschluss ist dort als Zugang zum Promotionsstudium anerkannt. Die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der Fakultät können als Gutachter fungieren.

Information zur Promotion am Fachbereich Erziehungswissenschaften, Universität Frankfurt.

Staatliche Anerkennung

Studierenden, die über keine staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter_in/Sozialpädagog_in verfügen, kann auf Antrag auf dem Masterzeugnis die staatliche Anerkennung bescheinigt werden. Dazu werden über den Masterabschluss hinaus folgende Nachweise überprüft: 

  • Gleichwertigkeit der Studieninhalte mit einem grundständigen Studium Soziale Arbeit auf der Grundlage des Qualifikationsrahmens Soziale Arbeit incl. ausgewiesene Kenntnisse der relevanten deutschen Rechtsgebiete
  • Angeleitete Praxistätigkeit in von der Fakultät anerkannten, fachlich ausgewiesenen Einrichtungen der Sozialen Arbeit im Umfang von mindestens 100 Tagen
  • Eine begleitende fachlich-kritische Reflexion dieser Praxistätigkeit

 Diese Anforderungen können im Rahmen des Masterstudiums durch zusätzliche Lehrveranstaltungen (meist aus dem Bachelorstudium) nachgeholt werden. In der Regel erhöht sich hierdurch die Studienzeit.

Antrag auf staatliche Anerkennung (wird während des Studiums mit der Studiengangleitung besprochen)