Zulassungsvoraussetzungen

...Hochschulabschluss in Sozialer Arbeit oder einem fachnahen* Studiengang

...mindestens 210 ECTS oder Diplomabschluss

...bei einem BA-Abschluss von 180 ECTS können Sie die fehlenden 30 ECTS durch die Belegung zusätzlicher Lehrveranstaltungen nachholen, hierdurch verlängert sich Ihr Studium in der Regel um ein Semester

...mindestens Note "gut" (2,0) oder ECTS-Note B

...die letzte Prüfungsleistung des Bachelorstudiums muss vor Vorlesungsbeginn des Masters abgeschlossen sein (siehe auch FAQ)

*Die Fachnähe wird individuell bestimmt. In Abhängigkeit von den tatsächlich studierten Schwerpunkten, wurden in der Vergangenheit folgende Studiengänge in der Regel als fachnah eingestuft: Erziehungswissenschaften, Bildung und Erziehung in der Kindheit, Frühkindliche Bildung und Erziehung. Über die individuelle Zulassung entscheidet nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens die Auswahlkommission.

Der Zugang zum Studium ist zulassungsbeschränkt. Es gibt derzeit 25 Studienplätze. Anhand eines Punktesystems wird eine Rangliste erstellt. Diese erfolgt gemäß der Auswahlsatzung.