Zugangsvoraussetzungen

Was Sie mitbringen müssen:

  • Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachhochschulreife, Aufstiegsfortbildung wie z.B. Erzieher*innenausbildung etc.)

    Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Hochschulzugangsberechtigung auch für Baden-Württemberg gilt!
  • Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im sozialen Bereich
  • Bestehender Arbeitsvertrag mit 15 bis 20 Stunden pro Woche in einem Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit
  • Bereitschaft am internen Eignungsfeststellungsverfahren teilzunehmen, in dem die bisher erworbenen Erfahrungen und Qualifikationen zum Thema werden

Was Sie nicht mitbringen müssen:

  • Erfüllung eines Numerus Clausus in Ihrem Abschlusszeugnis
  • in der Regel keine Studiengebühren über den üblichen Semesterbeitrag hinaus