Zugangsvoraussetzungen
Was Sie mitbringen müssen:
- Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachhochschulreife, Aufstiegsfortbildung wie z.B. Erzieher*innenausbildung etc.)
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Hochschulzugangsberechtigung auch für Baden-Württemberg gilt! - Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im sozialen Bereich
- Bestehender Arbeitsvertrag mit 15 bis 20 Stunden pro Woche in einem Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit
- Bereitschaft am internen Eignungsfeststellungsverfahren teilzunehmen, in dem die bisher erworbenen Erfahrungen und Qualifikationen zum Thema werden
Was Sie nicht mitbringen müssen:
- Erfüllung eines Numerus Clausus in Ihrem Abschlusszeugnis
- in der Regel keine Studiengebühren über den üblichen Semesterbeitrag hinaus