HF 1 Hilfe zur Erziehung und Eingliederungshilfe

Zeiten, Räume und Dozent*Innen entnehmen Sie bitte dem aktuellen Stundenplan

Studierenden wird – im Aufgabenbereich „Hilfe(n) zur Erziehung gemäß §27 ff. SGB VIII“ und Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII– im gemeinsamen Austausch ein exemplarischer Zugang zur Sozialen Arbeit als konkrete berufliche Praxis vermittelt.

Ziel ist dabei – den Studierenden den rechtlichen Rahmen sowie die die Ausgestaltung der „Hilfe(n) zur Erziehung“ im praktischen Bezug zu vermitteln. Sie werden vertraut gemacht mit den verschiedenen Angebotsformen der Kinder- und Jugendhilfe, ihren Zielsetzungen, Methoden und Handlungskonzepten. Gleichzeitig werden unterschiedliche Begrifflichkeiten wie „Prävention“, „Empowerment“ oder „das Doppelmandat“ und deren Auswirkungen auf aktuelle Praxisfälle übertragen.

Ein weiterer Teil beschäftigt sich mit der Thematik Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII hierbei werden Voraussetzungen und Prüfkriterien genauer beleuchtet, sowie das erworbene Wissen auf einen praktischen Bezug übertragen, dies erfolgt ebenfalls anhand aktueller Praxisfälle.

Aktuelle Thematisierungen und Entwicklungen sind: (exemplarisch)

  • Grundlagen SGB VIII – Transfer in die Praxis
  • Prävention – am Bsp. Früher Hilfen
  • Kooperationen im Bereich „Hilfe(n) zur Erziehung“ zu beteiligten Institutionen
  • Hilfe und Kontrolle, das Doppelmandat der „Hilfen zur Erziehung“
  • Kennenlernen von unterschiedlichen Handlungsfelder, Konzepten und Methoden im Rahmen der „Hilfen zur Erziehung“
  • Kurzer Blick: Eingliederungshilfe § 35a SGB VIII – Unterscheidung und Feststellung der Voraussetzungen und Bedeutung in der beruflichen Praxis der Kinder- und Jugendhilfe.
  • Ausblick auf Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und deren Auswirkungen auf die Praxis (Reform der Kinder- und Jugendhilfe „große Lösung“
  • Einblicke in die Arbeit des Sozialen Dienstes – Jugendamt der Stadt Mannheim.