Höherer Dienst

Der Masterstudiengang eröffnet den Zugang zum höheren Dienst in der öffentlichen Sozialverwaltung bei Kommunen, Ländern und im Bund. Leitungskompetenz in Organisationen Sozialer Arbeit und öffentlicher Verwaltung stehen im Mittelpunkt des Masterstudiengangs. Stellen, die bisher für Diplom-Pädagogen und Diplom-Pädagoginnen ausgeschrieben werden, kommen nun auch für Absolventen des Masterstudiengangs in Frage.

Promotion

Der Masterstudiengang eröffnet den Zugang zur Promotion an der Universität. Der Abschluss Master of Arts in Sozialer Arbeit berechtigt zur Promotion und ist universitären Abschlüssen gleichgestellt.

Die enge Zusammenarbeit mit verschieden Universitäten in der Rhein-Neckar-Metropolregion, in Baden-Württemberg und in den umliegenden Bundesländern Hessen und Rheinland-Pfalz sowie mit unseren ausländischen Partner-Universitäten bietet vielfältige Kontaktmöglichkeiten.

Mit der J.W.Goethe-Universität Frankfurt a.M. besteht eine Kooperationsvereinbarung. Der Masterabschluss ist dort als Zugang zum Promotionsstudium anerkannt. Die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der Fakutltät können als Gutachter fungieren.

Information zur Promotion am Fachbereich Erziehungswissenschaften, Universität Frankfurt.

Staatliche Anerkennung

Studierenden, die aufgrund eines fachnahen Bachelorabschlusses noch keine staatliche Anerkennung als SozialarbeiteIn/SozialpädagogIn nachweisen, kann auf Antrag auf dem Masterzeugnis die staatliche Anerkennung bescheinigt werden. Dazu werden über den Masterabschluss hinaus folgende Nachweise überprüft: 

  • Gleichwertigkeit der Studieninhalte mit einem grundständigen Studium Soziale Arbeit auf der Grundlage des Qualifikationsrahmens Soziale Arbeit incl. ausgewiesene Kenntnisse der relevanten deutschen Rechtsgebiete
  • Angeleitete Praxistätigkeit in von der Fakultät anerkannten, fachlich ausgewiesenen Einrichtungen der Sozialen Arbeit im Umfang von mindestens 100 Tagen
  • Eine kritische Reflexion erworbenen Fachwissens unter den Bedingungen angeleiteter Praxis