Wir beantworten hier Fragen speziell zum Studiengang Soziale Arbeit. Allgemeine Frage zur Bewerbung und Zulassung bitte an das Zulassungsamt der Hochschule Mannheim richten.

Nähere Infomationen entnehmen Sie bitte den FAQ der Hochschule bzw. bei speziellen Fragen zur Zulassung im Studiengang folgenden FAQ:

FAQ Bewerbung zum Studiengang Soziale Arbeit

Nein.

Voraussetzung für eine Bewerbung an einer Hochschule in Baden-Württemberg sind der schulische und der abgeschlossene praktische Teil der Fachhochschulreife. Nähere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten der Regierungspräsidien Baden-Württemberg.

Schulischer UND praktischer Teil der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) müssen der Hochschule bis spätestens zum Ende der Bewerbungsfrist vorliegen. 

 

Ihre Bewerbung ist nicht an einen Notendurchschnitt gebunden, jedoch stehen pro Semester nur 70 Studienplätze zur Verfügung.

Der Anzahl der Studienbewerber im Studiengang "Soziale Arbeit" überschreitet die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze um ein Vielfaches. Deshalb muss in einem geregelten Verfahren eine Auswahl getroffen (Auswahlverfahren) und eine Rangliste gebildet werden, nach der die Zulassung zum Studium erfolgt. Näheres dazu finden Sie in der Auswahlsatzung  der Hochschule Mannheim und in der FAQ "Nach welchen Kriterien erfolgt die Zulassung...".

Im Rahmen des Auswahlverfahrens werden nachfolgende Kriterien berücksichtigt:

a.) Note der Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
Egal welche Hochschulzugangsberechtigung Sie haben, bildet deren Durchschnittsnote den Ausgangspunkt. Die Note wird durch Streichung des Kommas in Notenpunkte umgerechnet.
Beispiele: HZB Note 2,1 entspricht 21 Notenpunkten, 1,5 sind 15 Notenpunkte, usw.

b.) abgeschlossene, einschlägige Berufsausbildung
Eine abgeschlossene, einschlägige Berufsausbildung wird dann berücksichtigt, wenn sie nicht Bestandteil der HZB ist.
Ist dies der Fall, so verbessert sich die HZB-Note um 3 Notenpunkte. Wurden mehrere Berufsausbildungen abgeschlossen, so kann nur eine davon berücksichtigt werden.

Welche abgeschlossenen Berufsausbildungen bei der Bewerbung und Zulassung berücksichtigt werden können, entnehmen Sie bitte der nächsten FAQ.

c.) im Studiengang Soziale Arbeit ehrenamtliche Tätigkeiten oder Dienste im Umfang von mindestens 240 Stunden

Dienste (FSJ, BFD, Wehrdienst, FöJ, u.ä.) werden nur berücksichtigt, wenn sie nicht Bestandteil der HZB sind (praktischer Teil der HZB).
Es muss eine Bescheinigung des Trägers oder der Einrichtung vorliegen, aus der die tatsächlich abgeleistete Dienstzeit hervorgeht.

Eine einschlägige ehrenamtliche Tätigkeit (z.B. ehrenamtliche(r) Trainer(in), Leitung von Jugendgruppen, o.ä.) wird berücksichtigt, wenn mindestens eine Gesamtstundenzahl von 240 Stunden auf dem vorgegebenen Formular (Bestätigung Ehrenamt, siehe Bewerbung) von einem/einer Verantwortlichen bestätigt wird.

Für Dienst oder Ehrenamt wird 1 Notenpunkt vergeben. Wurde sowohl ein oder mehrere Dienste abgeleistet oder mehrere Ehrenämter erbracht, wird trotzdem nur 1 Notenpunkt vergeben.

BEISPIEL:

Fachochschulreife, Note 2,3 = 23 Notenpunkte
abgeschl. Ausbildung zum
staatlich anerkannten
Erzieher                                   -3 Notenpunkte
Ehrenamt Trainer                     -1 Notenpunkt
_____________________________________

 Ergebnis                                 19 Notenpunkte             

Rangliste: Aus den Notenpunkten aller BewerberInnen wird eine Rangliste erstellt, wobei die Bewerbung mit den wenigsten Notenpunkten die Rangliste anführt und die anderen Bewerbungen gemäß ihrer Notenpunkte in aufsteigender Sortierung folgen.

Nach dieser Rangliste werden die Studienplätze vergeben.

(siehe auch §§ 4-6 der Auswahlsatzung der Hochschule Mannheim)

 

Als „einschlägig“ werden im Studiengang Soziale Arbeit folgende Berufsausbildungen anerkannt:

  • Staatlich anerkannter Erzieher/anerkannte Erzieherin,
  • Heilpädagogin/Heilpädagoge;
  • Arbeitserzieherin/Arbeitserzieher;
  • Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger;
  • Staatlich anerkannte Erzieherin/anerkannter Erzieher-Fachrichtung Jugend- und Heimerziehung;
  • Staatlich anerkannte Jugend- und Heimerzieherin/anerkannter Jugend- und Heimerzieher.

(Quelle: Beschluss der Auswahlkommission der Fakultät für Sozialwesen i.V.m. §5 (3) der Satzung der Hochschule Mannheim über das hochschuleigene Auswahlverfahrenf ür das erste Studienfachsemester in allen Bachelorstudiengängen vom 15.11.2018)

Bitte beachten:

  • Wenn für den Berufsabsabschluss/staatliche Anerkennung ein Anerkennungsjahr erforderlich ist, muss dieses bis spätestens zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sein und der Nachweis den schriftlichen Bewerbungsunterlagen beiliegen.
  • Nur die o.g. Berufsabschlüsse können anerkannt werden. Die Anerkennung von anderen Berufsabschlüssen ist nicht möglich!

 

Als Wartesemester wird die Zeit bezeichnet, die zwischen dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) bis zum Beginn des Semesters, in dem das Studium beginnt, vergeht (§ 11 HVVO). Ein Wartesemester umfasst 6 Monate. Das Semester, in dem die Hoschulzugangsberechtigung erworben wurde, wird nicht mitgezählt. 

Es sind maximal 16 Wartesemester anrechenbar.

Wartezeiten werden nur angerechnet, wenn Sie in dieser Zeit nicht an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren.

Aufgrund der Vielzahl an Bewerbungen, ist es uns nicht immer möglich, die Bewerbungen tagesaktuell zu bearbeiten. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen ab, auch in der Zeit nach Bewerbungsschluss. Ihre Bewerbung wird schnellstmöglich bearbeitet werden.