Frequently Asked Questions

Es werden jeweils zum Wintersemester 25 Studienplätze vergeben.

Einen formalen NC gibt es nicht. Im Wintersemester 2023/2024 wurden Bewerberinnen und Bewerber ohne Zusatzleistungen bis zu einem Notendurchschnitt von 1,5 zugelassen (ohne Nachrückverfahren).

Es werden lediglich Bewerberinnen und Bewerber mit Durchschnittsnoten von 2,0 und besser zum Bewerbungsverfahren zugelassen. Ab einem Durchschnitt von 2,1 erfolgt keine weitere Bearbeitung, auch wenn zusätzliche anrechenbare Leistungen vorliegen.

Der Notendurchschnitt spielt zwar die größte Rolle, es werden aber auch andere Leistungen berücksichtigt. Hierzu zählen eine für den Masterstudiengang einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung, einschlägige Berufserfahrung außerhalb des Studiums ab einer Dauer von einem Jahr sowie besondere Leistungen wie Stipendien, Auslandssemester, Preise und Auszeichnungen. All dies muss im Rahmen der Bewerbung nachgewiesen werden, da eine Anrechnung sonst nicht möglich ist (z.B. Arbeitsvertrag, Ausbildungszeugnis, Stipendienbescheide, Transcript of Records der Auslandshochschule usw.). Über die „Einschlägigkeit“ entscheidet im Anschluss an die Bewerbung die Auswahlkommission.

Nein. Es werden ausschließlich (bezahlte) Berufstätigkeiten anerkannt. Diese müssen eine Mindestdauer von einem Jahr erreichen und sind im Rahmen der Bewerbung nachzuweisen, da sie sonst nicht anerkannt werden können (z.B. in Form des Arbeitsvertrags, des Arbeitszeugnis oder einem anderen Nachweis des Arbeitsgebers).

Ja. Allerdings verlängert sich ihr Studium dadurch in der Regel um ein Semester, da die fehlenden 30 Credits während des Masterstudiums nachgeholt werden müssen.

In einem persönlichen Gespräch wird mit Ihnen überprüft, welche Veranstaltungen – aus dem Bachelor oder Master – sinnvollerweise belegt werden sollten. Dies könnten beispielsweise Rechtsveranstaltungen sein, wenn Sie in Ihrem Bachelorstudium keine solchen Veranstaltungen besucht haben.

Sofern es Module mit vergleichbaren Inhalten gibt, ist das möglich.

Da eine Bewerbung nur zum Wintersemester möglich ist, gilt der Bewerbungszeitraum 15. Mai bis 15. Juli. Es spielt keine Rolle, wann Sie sich innerhalb der zwei Monate bewerben.

1.       Falls zum Zeitpunkt der Bewerbung für das Masterstudium noch kein endgültiger Abschluss/Zeugnis vorliegt, muss der/die Bewerber/in alle Studien- und Prüfungsleistungen vor Beginn des Masterstudiums (Vorlesungsbeginn) abgeschlossen haben.
2.       Alle Studierenden müssen zum Zeitpunkt der letzten Prüfung des Bachelorstudiums noch im Bachelor-Studiengang immatrikuliert sein.
3.       Der Bewerbung ist in diesem Fall eine Notenübersicht mit dem aktuellen, von Ihrer Hochschule bescheinigten Notendurchschnitt beizulegen. Das Abschlusszeugnis muss dann beim Service Center Studierende nachgereicht werden.

 

Im Anschluss an die Auswahlkommissionssitzung (Ende Juli) wird die Rankingliste an das Zulassungsamt weitergegeben. Die Zulassungsbescheide werden je nach Arbeitsanfall Anfang August per Post versandt. Die Absagen können unter Umständen etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen. Die Zulassungen können Sie kurze Zeit nach der Auswahlkommissionssitzung auch online nachverfolgen.

Da in vergangenen Semestern alle 25 Studienplätze belegt wurden, ist ein Nachrückverfahren eher unwahrscheinlich. Sollte es dazu kommen, werden Sie von uns kontaktiert.

Die Pflichtveranstaltungen finden in der Regel montags, dienstags und mittwochs statt. Deshalb sind diese Tage unbedingt freizuhalten. Wahlpflichtveranstaltungen finden i.d.R. unter der Woche (Montag bis Donnerstag) statt. Es gibt jedoch auch einige Blockveranstaltungen, die am Wochenende stattfinden (z.B. Freitag bis Sonntag). Bitte beachten Sie hierzu die Angaben aus dem laufenden Semester auf der Homepage unter „Studierende Masterstudiengang Soziale Arbeit“.

Die Höhe des Semesterbeitrags finden Sie hier

Studierende, die während des Masterstudiums beispielsweise in Teilzeit arbeiten, ein Kind zu versorgen haben oder eine Person pflegen, haben die Möglichkeit, in Teilzeit zu studieren. Hierzu ist es jedoch unbedingt erforderlich, die am Montag – Mittwoch stattfindenden Pflichtmodule belegen zu können. Es handelt sich hierbei nicht um einen berufsbegleitenden Studiengang, bei dem die Vorlesungen ausschließlich am Wochenende stattfinden. Teilzeitstudierende belegen pro Semester Veranstaltungen im Rahmen von ca. 15 Credits anstelle der regulären 30 Credits. Der Wunsch, in Teilzeit zu studieren, wird dem Studiengangleiter zu Beginn des jeweiligen Semesters mitgeteilt. Die Studierenden teilen dem Prüfungsamt dann jeweils bis zu einer bestimmten Frist mit, welche Prüfungen sie in diesem Semester absolvieren werden. Bitte erfragen Sie die Frist beim Prüfungsamt. Der Wechsel von Voll- zu Teilzeit und umgekehrt ist auch während des laufenden Studiums möglich.
Bitte beachten Sie, dass insbesondere die Pflichtveranstaltungen nur in jedem zweiten Semester angeboten werden, da das Studium nur einmal jährlich begonnen werden kann. Deshalb ist es sinnvoll, die Pflichtveranstaltungen möglichst dann zu belegen, wenn sie für Sie vorgesehen sind.

 

Bitte mailen Sie der jeweiligen Studiengangleitung einen formlosen Antrag zum Studium in Teilzeit und fügen Sie ggf. einen Arbeitsvertrag hinzu.

Nein, nicht automatisch. Sie haben jedoch die Möglichkeit, die staatliche Anerkennung zu erhalten, wenn Sie sich neben Ihrem ersten Abschluss die zentralen Inhalte der Sozialen Arbeit angeeignet haben (Methoden, Theorie, Recht und Geschichte Sozialer Arbeit), eine mindestens 100-tägige Tätigkeit in einer anerkannten Einrichtung der Sozialen Arbeit vorweisen können und die Möglichkeit zur kritischen Reflexion des erworbenen Fachwissens in der Praxis genutzt haben. In Frage kommen alle Praxisstellen im sozialpädagogischen Bereich, in dem auch Sozialarbeiter*innen als Anleiter*innen tätig sind. Die Berufstätigkeit muss eine Reflexionsbegleitung beinhalten (z.B. Supervision in der jeweiligen Praxisstelle). Sie können die 100-tägige Praxiserfahrung auch nach dem 3. Semester machen und sie durch das an der HS angebotenen Seminar  „Praxisreflexion“ des 4. Semester Bachelor, begleiten lassen. Das genaue Vorgehen wird bei Aufnahme des Studiums mit der Studiengangleitung besprochen und festgelegt. Ihr Studium verlängert sich hierdurch um mind. ein Semester.