Aktuelles
Wichtige Termine zum Thema Prüfung im Wise 23/24
Das Prüfungsamt hat die wichtigsten Termine zum Thema Prüfung für das Wintersemester 23/24 bekannt gegeben. Siehe dazu:
Der Prüfungsausschuss
Dem Prüfungsausschuss gehören sieben Mitglieder an. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt vier Jahre. Dem vom Fakultätsrat gewählten Prüfungsausschuss gehören seit dem Wintersemester 2023/24 an:
Vorsitzender: Prof. Dr. Thomas Wagner
stv. Vorsitzende: Prof. Dr. Birgit Hoffmann
Leitung Praxisamt: Prof. Dr. Heike Dierckx
Prof. Dr. Angela Heinrich
Prof. Dr. Lukas Nock
Prof. Dr. Chirly dos Santos-Stubbe
Prof. Dr. Martina Schäufele
Aufgabenübertragung
Der Prüfungsausschuss hat mit Beschluss v. 24.04.2019 gem. § 16 Abs. 3 StuPO-B bzw. § 14 Abs. 3 StuPO-M folgende Entscheidungen auf seinen Vorsitzenden übertragen:
- Erteilung des Einvernehmes gem. § 2 Abs. 4 Praxisordnung-B (Abweichungen Dauer Praxissemester und Abweichung Voraussetzungen für Zulassung)
- Genehmigung gem. § 6 Abs. 3 StuPO-B bzw. § 5 Abs. 3 StuPO-M (Überschreitung Höchststudiendauer) (nicht Ablehnung)
- Entscheidung über Anträge gem. § 8 Abs. 2 StuPO-B bzw. § 6 Abs. 2 StuPO-M (Schreibzeitverlängerung etc.)
- Genehmigung von Versäumnis und Rücktritt gem. § 12 Abs. 1 StuPO-B bzw. § 10 Abs. 1 StuPO-M
- Genehmigung Nichtvorlage Nachweis Studienberatung gem. § 14 Abs. 3 StuPO-B bzw. § 12 Abs. 4 StuPO-M
- Entscheidung über die Anerkennung bzw. Anrechnung von Prüfungsleistungen gem. § 14 Abs. 8 StuPO-B bzw. § 13 Abs. 7 StuPO-M
- Bestellung von Prüfern gem. § 17 Abs. 1 StuPO-B bzw. § 15 Abs. 1 StuPO-M
- Genehmigung einer Ausnahme von den Zulassungsvoraussetzungen zur Bachelorthese gem. § 26 Abs. 1 StuPO-B (ohne Ablehnung)
- Zulassung externer Betreuer bei Bachelor-/Masterthesen gem. § 26 Abs. 3 StuPO-B bzw. § 20 Abs. 2 StuPO-M (ohne Ablehnung)
- Genehmigung der Anfertigung einer Masterthese in einer externen Einrichtung gem. § 20 Abs. 2 StuPO-M (ohne Ablehnung)
- Verlängerung der Bearbeitungszeit bei Bachelor-/Masterthesen gem. § 26 Abs. 5 StuPO-B bzw. § 20 Abs. 5 StuPO-M
Nicht übertragen wird: Die Feststellung einer Täuschungshandlung gem. § 12 Abs. 3 StuPO-B bzw. § 10 Abs. 3 StuPO-M
Des Weiteren wurden dem Vorsitzenden mit Beschluss v. 11.05.2021 die Entscheidungen im Sinne des § 12 Abs. 1 und Abs. 2 StuPO-B bzw. § 10 Abs. 1 und Abs. 2 StuPO-M (Versäumnis, Rücktritt) im Rahmen von Online-Prüfungen übetragen.
Vorsitzender der Prüfungsausschusses:
Prof. Dr. Thomas Wagner
Hochschule Mannheim
Fakultät für Sozialwesen
Paul-Wittsack-Str. 10
68163 Mannheim
pruefungsausschuss@sozialwesen.hs-mannheim.de
Weitere Informationen:
Sprechzeiten: nach Vereinbarung