Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss

Dem Prüfungsausschuss gehören sieben Mitglieder an. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt vier Jahre. Dem vom Fakultätsrat gewählten Prüfungsausschuss gehören seit dem Wintersemester 2023/24 an:

Vorsitzende/rProf. Dr. Kerstin Fink
stv. Vorsitzende/rProf. Dr. Birgit Hoffmann
Leitung PraxisamtProf. Dr. Heike Dierckx
Weitere Mitglieder

Prof. Dr. Angela Heinrich

Prof. Dr. Lukas Nock

Prof. Dr. Chirly dos Santos-Stubbe

Prof. Dr. Thomas Wagner

 

 


Aktuelles

Der Fakultätsrat hat in seiner Sitzung vom 01.07.2026 folgende Änderungen der Prüfformen für das Wintersemester 2026/27 beschlossen:

 

Studiengang BA Soziale Arbeit (revidiert)

  • Modul S5/6b: Theoriegeleitete Reflexivität in der Sozialen Arbeit
  • Bisherige Form: Hausarbeit
  • Wird umgewandelt in: Mündliche Prüfung

     

  • Modul H2/3: Einführung in die Psychologie, Entwicklungspsychologie und Sozialisation
  • Bisherige Form: Klausur (Präsenz)
  • Wird umgewandelt in: Klausur (online)
     

 

 

 


Aufgabenübertragung

  • Erteilung des Einvernehmes gem. § 2 Abs. 4 Praxisordnung-B (Abweichungen Dauer Praxissemester und Abweichung Voraussetzungen für Zulassung)
  • Genehmigung gem. § 6 Abs. 3 StuPO-B bzw. § 5 Abs. 3 StuPO-M (Überschreitung Höchststudiendauer)
  • Entscheidung über Anträge gem. § 8 Abs. 2 StuPO-B bzw. § 6 Abs. 2 StuPO-M (Schreibzeitverlängerung etc.)
  • Genehmigung von Versäumnis und Rücktritt gem. § 12 Abs. 1 StuPO-B bzw. § 10 Abs. 1 StuPO-M
  • Genehmigung Nichtvorlage Nachweis Studienberatung gem. § 14 Abs. 3 StuPO-B bzw. § 12 Abs. 4 StuPO-M
  • Entscheidung über die Anerkennung bzw. Anrechnung von Prüfungsleistungen gem. § 14 Abs. 8 StuPO-B bzw. § 13 Abs. 7 StuPO-M
  • Bestellung von Prüfern gem. § 17 Abs. 1 StuPO-B bzw. § 15 Abs. 1 StuPO-M
  • Genehmigung einer Ausnahme von den Zulassungsvoraussetzungen zur Bachelorthese gem. § 26 Abs. 1 StuPO-B 
  • Zulassung externer Betreuer bei Bachelor-/Masterthesen gem. § 26 Abs. 3 StuPO-B bzw. § 20 Abs. 2 StuPO-M 
  • Genehmigung der Anfertigung einer Masterthese in einer externen Einrichtung gem. § 20 Abs. 2 StuPO-M
  • Verlängerung der Bearbeitungszeit bei Bachelor-/Masterthesen gem. § 26 Abs. 5 StuPO-B bzw. § 20 Abs. 5 StuPO-M

 

Nicht übertragen wird: Die Feststellung einer Täuschungshandlung gem. § 12 Abs. 3 StuPO-B bzw. § 10 Abs. 3 StuPO-M

 

Des Weiteren wurden der Vorsitzenden die Entscheidungen im Sinne des § 12 Abs. 1 und Abs. 2 StuPO-B bzw. § 10 Abs. 1 und Abs. 2 StuPO-M (Versäumnis, Rücktritt) im Rahmen von Online-Prüfungen übertragen.

 


Prüfungen

Die Studien- und Prüfungsordnungen sehen vor, dass Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen sind. Während eine Studienleistung nicht benotet wird (man kann also nur bestehen oder nicht bestehen), wird eine Prüfungsleistung mit einer Note versehen. Ob in einem Fach bzw. Modul eine Studien- oder Prüfungsleistung zu erbringen ist, können Sie der tabellarischen Übersicht zu § 49 StuPO-Bachelor bzw. § 36 StuPO-Master entnehmen.

Sie müssen sich grundsätzlich für alle Studien- und Prüfungsleistungen anmelden. Dies erfolgt über das Prüfungsorganisationssystem (POS) der Technischen Hochschule Mannheim. Eine Anmeldung ist nur dann nicht erforderlich, wenn Sie eine Prüfung nicht bestanden haben. In diesem Fall werden Sie automatisch für die nächste Prüfung des Fachs angemeldet. Details zur Anmeldung verschiedener Studien- bzw. Prüfungsleistungen finden Sie hier.

Grundsätzlich können Sie sich innerhalb des Anmeldezeitraums ohne nähere Begründung von der Prüfung abmelden. Ist der Anmeldezeitraum abgelaufen oder Sie wurden für die betreffende Prüfung wegen eines Nichtbestehens zwangsweise angemeldet, können Sie nur unter den Voraussetzungen des § 12 StuPO-Bachelor bzw. § 10 StuPO-Master von der Prüfung zurücktreten. Wenn Sie ohne "triftigen Grund" zurücktreten oder die Prüfung versäumen gilt diese als mit "nicht ausreichend" (5,0) bewertet. Den "triftigen Grund" müssen Sie unverzüglich schriftlich anzeigen und glaubhaft machen. Ein "triftiger Grund" ist insbesondere Krankheit. Sollten Sie wegen Krankheit von der Prüfung zurücktreten wollen, nutzen Sie bitte das Formular Prüfungsrücktritt Krankheit und reichen dieses beim Prüfungsausschuss ein:

 pruefungsausschuss@sozialwesen.th-mannheim.de

Eine Verlängerung von Bearbeitungszeiten ist in den Prüfungsordnungen ausschließlich für die Bachelor- bzw. Masterthese vorgesehen. Insbesondere ist eine Verlängerung der Bearbeitungszeit für eine Studienarbeit nicht möglich. Eine vorherige Verlängerung von Bearbeitungszeiten ist nur im Rahmen eines Nachteilsausgleichs möglich.

Der BA Soziale Arbeit ist mit Wirkung zum Wintersemester 2022/23 reakkreditiert worden, wodurch sich im Curriculum einige Veränderungen ergeben haben. Dadurch stellen sich gerade in der Übergangszeit vielen Studierenden, die noch nach dem alten Modell bzw. der alten Prüfungsordnung studieren, Fragen dazu, wie Sie noch offene Prüfungen ablegen können und welche Seminare des neuen Studiengangs ihnen dabei hilfreich sein können.

Dazu haben wir im Folgenden eine Übersicht erstellt, die sich. Dieser können Sie entnehmen, welche aktuellen Lehrveranstaltungen den Veranstaltungen des alten Curriculums (1. bis 3. Semester) entsprechen oder zumindest ähnlich genug sind, um eine noch offene Prüfung darin ablegen zu können. Auch können Sie sehen, an welche Lehrenden Sie sich zum Nachholen einer Prüfung konkret wenden können; auch dann, wenn es aktuell (noch) kein vergleichbares Lehrangebot zu der noch offenen Prüfung gibt.

Anmeldungen zu Prüfungen

Studierenden müssen sich bei der erstmaligen Anmeldung zu einer Prüfungsleistung Klausur und Mündliche Prüfung aktiv über das POS-System anmelden. Eine pauschale Anmeldung erfolgt nicht. Hierbei gelten folgende Fristen:

Klausuren: entsprechend der Mitteilung des Prüfungsamts

Mündliche Prüfungen: entsprechend der Mitteilung des Prüfungsamts

Die Studierenden melden sich eigenständig fristgerecht innerhalb des Anmeldefensters in POS an. Inwieweit nach diesem Zeitpunkt eine An- bzw. Abmeldung möglich ist, entnehmen Sie bitte der Mitteilung des Zentralen Prüfungsamts. Es gelten die Vorschriften der StuPO zum (entschuldigten) Rücktritt.


Nachteilsausgleich, § 8 StuPO-BA / § 6 Stupo-MA

Maßnahmen zum Ausgleich einer Beeinträchtigung können auf Antrag gewährt werden, wenn prüfungsunabhängige, dauerhafte oder chronische gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen, die die Erbringung von Prüfungsleistungen erschweren. Bei schriftlichen Prüfungen sind das insbesondere:

  • eine verlängerte Bearbeitungszeit
  • Ruhepausen
  • Zulassung von Hilfsmitteln

Anträge sind spätestens acht Wochen vor der jeweiligen Modulprüfung zu stellen.

  • die Beeinträchtigung muss durch ärztliches Attest dargelegt werden
  • dieses Attest muss zur Beurteilung erforderlichen Befundtatsachen enthalten

Formular zur Beantragung eines Nachteilsausgleichs Fakultät für Sozialwesen:Nachteilsausgleich_Formular.pdf (PDF)

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Formular an:  pruefungsausschuss@sozialwesen.th-mannheim.de

Bitte beachten Sie außerdem: Nach einem gewährtem Nachteilsausgleich ist für jedes Semester ist eine Mitteilung zu den Prüfungen erforderlich, für die der Nachteilsausgleich in Anspruch genommen werden soll. Hierzu erhalten Sie vom Fakultätssekretariat eine separate E-Mail mit dem entsprechenden Formblatt.


Veranstaltungen im neuen Studiengang

Veranstaltungstitel ALTER StudiengangVeranstaltungstitel NEUER StudiengangAnsprechpartner:in
Lern- und Forschungswerktatt (LF I)Projekt- und Forschungswerktatt (PF I)Simone Brodbeck
Einrichtungen und Arbeitsfelder (EINR)Einrichtungen und Arbeitsfelder (EINR)Simone Brodbeck
Diversity Management (DIV)Diversität und Ausschließung (DIV)Thomas Wagner
Recht und Soziale Arbeit (RECHT)Grundbegriffe des Rechts (RECH)Ulla Törnig
Einführung in die Psychologie (PSY)Einführung in die Psychologie (PSYC)Chirly dos Santos-Stubbe
Einführung in die Pädagogik (PÄD)Einführung in die Pädagogik (PÄD1)Marion Baldus
Neurowissenschaften (NEURO)Neurowissenschaften (NEUR)Angela Heinrich
Sozialbeziehungen (SOZ)Einführung in die Soziologie (SOZ)Richard Utz
System moderner Gesellschaften / Sozialpolitik / Lebenslagen (SYS/POL/LEB)Sozialpolitik / Lebenslagen / System moderner Gesellschaft (SOL/SYS)Richard Utz und Katharina Müller
BWL sowie Soziales Management (BWL/MAN)Schwerpunkt sozialunternehmerisches Denken und Handeln (SH)Alexander Pinz
Management Non-Profit (MM1)Sozialunternehmertum (G5a)Alexander Pinz
Management Social Entrepreneurship (MM2)Sozialunternehmertum (G5a)Alexander Pinz
Rechtsbeziehungen zwischen Eltern und Kindern sowie Jugendhilfe im Strafverfahren (RBEZ/JUH)Kindschaftsrecht sowie Jugendhilferecht (KIR/JUH)Ulla Törnig
Entwicklungspsychologie sowie Sozialisation (ENTW/SOS)Entwicklungspsychologie und Sozialisation 1 und 2 (EPS1/2)Chirly dos Santos-Stubbe
Beratungs- und Therapiekonzepte (BER)Beratungs- und Therapiekonzepte (BER)Martina Schäufele
Gesprächsführung (GF)Gesprächsführung (GF)Simone Brodbeck
Gruppendynamik (GRU)Gruppendynamik (GRU)Simone Brodbeck
Materielle Grundsicherung (MAT)Bitte bei Andreas Pitz melden
Non-Profit Recht (MR1)Bitte bei Andreas Pitz melden
Social Entrepreneurship Recht (MR2)Bitte bei Andreas Pitz melden
Medienpädagogik (MP)Sie können die Veranstaltungen "Die Vorlesung" / "Das Seminar" (dienstags 15.20 bis 18.30) und / oder "Wie zusammen leben" (montags 15.20 bis 18.30) von Moritz Klenk aus der Fakultät für Gestaltung besuchen (eine oder beide, je nach Nachholbedarf). Bitte nehmen Sie vorab Kontakt mit Herrn Klenk auf!
Handlungsfelder (HF)Bitte Kontakt mit Thomas Wagner aufnehmen
Sozialraumorientierung (SORA)Bitte Kontakt mit Thomas Wagner aufnehmen

Nicht bestandene Studien- und Prüfungsleistungen

Klausuren und mündliche Prüfungen:

Die Studierenden werden durch das Prüfungsamt automatisch für den nächsten Prüfungstermin angemeldet. Eine Abmeldung ist nicht möglich. Es gelten die Vorschriften der StuPO zum (entschuldigten) Rücktritt.

Studienarbeiten, Präsentationen und Referate:

Die Studierenden werden durch das Prüfungsamt automatisch im auf das Nichtbestehen folgenden Semester für die Studien- bzw. Prüfungsleistung angemeldet, die sie nicht bestanden haben.

Sonderregelung für die Module T3a, K3a und T6b:

In den Modulen T3a, K3a und T6b können Studierende durch Erklärung gegenüber dem Prüfungsamt auf eine andere Studien- bzw. Prüfungsleistung innerhalb des Moduls wechseln. Die Erklärung ist bei Präsentationen und Referaten spätestens bis zum Ende der vierten Vorlesungswoche abzugeben, bei Studienarbeiten bis zum 1.5 bzw. 1.11. Dies gilt entsprechend, wenn in diesen Modulen eine Studien- bzw. Prüfungsleistung nicht mehr angeboten wird. Erfolgt in diesem Fällen keine Erklärung des Studenten, wird der Student durch das Prüfungsamt zu einer beliebigen Studien- bzw. Prüfungsleistung des Moduls angemeldet.


Anrechnung und Anerkennung

Sie können einen Antrag auf Anerkennung (siehe Formular) stellen, um Studien- und Prüfungsleistungen, die Sie an einer anderen Hochschule erbracht haben, anerkennen zu lassen. Falls die Leistungen anerkannt werden, müssen Sie die entsprechenden Module an der Technischen Hochschule Mannheim nicht erneut absolvieren. 

Voraussetzung für eine Anerkennung ist, dass zwischen den Leistungen keine wesentlichen Unterschiede bestehen. Den Nachweis müssen Sie durch Vorlage geeigneter Unterlagen erbringen (Zeugnisse, Notenübersichten, Modulbeschreibungen). 

Der Antrag muss innerhalb der ersten 4 Vorlesungswochen eingereicht werden. Bitte beachten Sie außerdem, dass nur vollständig und korrekt ausgefüllte Anträge bearbeitet werden können. 

Lesen Sie daher vor der Antragstellung unbedingt die nachstehenden Hinweise sowie den Musterantrag unter „Wie stelle ich einen Antrag auf Anerkennung richtig?“ sorgfältig durch.

Sie können auch die Anrechnung von Kompetenzen beantragen, die Sie außerhalb des Hochschulsystems erworben haben. Dies können z. B. im Rahmen einer Berufsausbildung oder Weiterbildung erworbene Kompetenzen sein. Hierfür nutzen Sie bitte das das gleiche Formular wie für die Anerkennung hochschulischer Leistungen.

Voraussetzung für eine Anrechnung ist, dass die erworbenen Kompetenzen hinsichtlich Inhalt und Niveau der entsprechenden Studien- oder Prüfungsleistung an der Technischen Hochschule Mannheim gleichwertig sind. Für die Prüfung der Gleichwertigkeit müssen Sie geeignete Nachweise einreichen (z.B. Zeugnisse, Ausbildungsunterlagen). Eine Anrechnung ist maximal bis zu 50 % der im Studiengang zu erbringenden Credit Points möglich.

Der Antrag muss innerhalb der ersten 4 Vorlesungswochen eingereicht werden. Bitte beachten Sie außerdem, dass nur vollständig und korrekt ausgefüllte Anträge bearbeitet werden können. 

Lesen Sie daher vor der Antragstellung unbedingt die nachstehenden Hinweise sowie den Musterantrag unter „Wie stelle ich einen Antrag auf Anerkennung richtig?“ sorgfältig durch.

Für Leistungen, die Sie vor der Immatrikulation erbracht haben: Beachten Sie, dass Sie den Antrag auf Anerkennung und die Unterlagen zum Nachweis bis spätestens Ende der 4. Vorlesungswoche Ihrer ersten zwei Semester an der Technischen Hochschule Mannheim stellen bzw. vorlegen sollen

Für Leistungen, die Sie nach der Immatrikulation erbracht haben: Anträge können in den ersten 4 Wochen eines jeden Semesters gestellt werden, spätestens jedoch im Folgesemester, nachdem die Leistung erbracht wurde.

Die Fakultät für Sozialwesen prüft, ob ihre bereits erbrachten Leistungen anerkannt werden können. Dafür müssen Sie einen Antrag stellen. Nur Anträge, die vollständig und korrekt ausgefüllt sind, können auch geprüft werden.

Lesen Sie sich daher die folgenden Hinweise sowie den kommentierten Musterantrag genau durch. Bitte gehen Sie wie folgt vor:

  1. Schauen Sie im aktuellen Modulhandbuch ihres Studiengangs nach, welche Leistungen anerkannt werden könnten (die Modulhandbücher der einzelnen Studiengänge finden Sie hier). Bitte beachten Sie dabei, dass Anerkennungen nur auf Modulebene möglich sind, d.h. es können immer nur vollständige Module und nicht einzelne Veranstaltungen/Kurse des Studiengangs an der TH Mannheim anerkannt werden. 

  2. Bitte füllen Sie den Antrag auf Anerkennung vollständig aus. Stören Sie sich dabei bitte nicht an der Überschrift ("Ergänzender Antrag auf Zulassung in ein höheres Semester") das Formblatt wird für alle Antragsverfahren genutzt, auch für die Anrechnung von außerhochschulischen Kompetenzen (z.B. aus einer Ausbildung). 

  3. Beim Ausfüllen des Antrages passieren leider erfahrungsgemäß sehr viele Fehler. Schauen Sie sich deshalb bitte unbedingt den Musterantrag/die Ausfüllhilfe an. 

  4. Fügen Sie Ihren Antrag zusammen mit allen Anhängen (Zeugnisse, Modulbeschreibungen etc.) in ein zusammenhängendes pdf. (PDF24 ist hier ein hilfreiches Programm zum Ausschneiden und Zusammenfügen von PDFs.) Bitte hängen Sie nicht einfach komplette Modulhandbücher Ihres alten Studienganges oder komplette Lehrpläne ihrer Ausbildung an, sondern nur die für die Anerkennung relevanten Seiten. Anträge mit mehreren Anhängen oder ganzen Modulhandbüchern/Lehrplänen können nicht bearbeitet werden. 

  5. Verweisen Sie außerdem im Antrag auf Seite 2 unter “Modulbezeichnung” auf die Seitenzahlen im Gesamtdokument, wo Ihre bereits erbrachten Leistungen genau definiert sind. 

  6. Senden Sie das zusammengefügte Pdf an folgende Ansprechpersonen:

 

Bis zur Entscheidung über Ihren Antrag sollten Sie unbedingt alle vorgesehenen Veranstaltungen des jeweiligen Semesters besuchen. Falls Ihr Antrag abgelehnt wird, können Sie so die Prüfungsleistung erbringen und Ihnen geht keine Zeit verloren. Wenn Ihr Antrag ganz oder teilweise akzeptiert wurde, setzen Sie sich bitte mit Simone Brodbeck (s.brodbeck@th-mannheim.de) in Verbindung, um Ihren zukünftigen Stundenplan zu planen.

Sie können sich auf ein höheres Fachsemester bewerben, wenn Sie zur Zeit der Bewerbung 24 Credits aus einem früheren Studium nachweisen können. Auf den Seiten unseres Zulassungsamtes finden Sie weitere Infos dazu.

Sie werden unter anderem dabei das Formular „Bescheinigung über eine studienfachliche Beratung“ finden (nur nötig, falls das vorherige Studium nicht „Soziale Arbeit“ war!). Dieses Gespräch führen Sie mit dem/der Studiendekan:in der Fakultät für Sozialwesen. Nehmen Sie per Mail Kontakt mit ihm/ihr auf und schicken Sie dabei den Vordruck schon vorausgefüllt als Anhang mit. Das Gespräch kann auch telefonisch stattfinden. Im Anschluss erhalten Sie das Formular unterschrieben zurück, und Sie können es zur Vervollständigung Ihrer Bewerbung an unser Zulassungsamt einreichen. Ebenfalls sehr wichtig ist das Formular „Ergänzender Antrag auf Zulassung in ein höheres Semester“, dies müssen Sie Ihrer Bewerbung direkt zufügen. Wenn Sie alles erledigt haben, läuft damit Ihr Bewerbungsverfahren auf ein Studium bei uns.

Nach Ihrer Bewerbung entscheidet sich, ob Sie einen Platz bei uns bekommen. Auf diesen Prozess hat die Fakultät keinen Einfluss. Das hängt davon ab, ob bei uns im höheren Semester Plätze frei geworden sind und wie viele Bewerbungen uns vorliegen. Das Zulassungsamt wird sich bei Ihnen melden, sobald Sie zugelassen wurden. Danach (also erst, wenn Sie wirklich einen Studienplatz erhalten haben und sich auch immatrikuliert haben) geht es um die konkrete Anerkennung Ihrer bereits erbrachten Leistungen. Dafür gehen Sie bitte vor, wie oben unter „Anerkennung bereits erbrachter Leistungen“ beschrieben.

Bitte beachten Sie zur Anerkennung bereits erbrachter Leistungen und bei der Bewerbung auf ein höheres Fachsemester noch folgende Punkte:

  • Wenn Sie sich Leistungen im Gesamtgegenwert von mehr als 25 Credits anerkennen lassen, so wird dies auf Ihre Regelstudienzeit angerechnet - diese wird dann um ein Semester verkürzt. Dies geschieht im Interesse der Gleichbehandlung aller Studierender; denn ansonsten hätten Sie für die restlichen noch zu erbringenden Leistungen relativ gesehen mehr Zeit als jene Studierende, die keine solchen Anerkennungen vorlegen können.

  • Ihre Noten werden von uns so anerkannt wie von Ihnen eingereicht. Wenn Sie also z.B. eine bereits erbrachte Leistung mit einer 4,0 anerkannt bekommen, wird sie auch so in unserem späteren Zeugnis für Sie stehen.

Zur Erteilung einer Bescheinigung zur Semesteranrechnung für BAföG-Bezug für das Studierendenwerk reichen Sie bitte folgende Unterlagen vollständig ein: 

 

  1. Ausgefülltes Formular zur Semesteranrechnung
  2. Modulhandbuch des vorherigen Studiengangs
  3. Exmatrikulationsbescheinigung der vorherigen Hochschule bzw. des vorherigen Studiengangs

 

Reichen Sie die Unterlagen bitte unter folgender Mailadresse ein: 

pruefungsausschuss@sozialwesen.hs-mannheim.de


Studienberatung zum Drittversuch für Studierende der Fakultät Sozialwesen / Klausureinsicht zum Zweitversuch

Vor einem Drittversuch wird dringendst empfohlen, dass Sie vorab an einer Studienberatung zum Drittversuch teilnehmen.

Die Beratung soll bei den Planungen für den weiteren Studienverlauf insgesamt helfen, bezieht sich demnach nicht nur auf den einzelnen Drittversuch.
 

Die Beratung findet durch Prof. Dr. Hoffmann statt (Anmeldung per Mail b.hoffmann@th-mannheim.de).

Zur Vermeidung von Drittversuchen empfiehlt es sich, vor einem Zweitversuch mit dem/der Dozent:in der Veranstaltung einen Termin auszumachen, in dem individuell besprochen wird, aus welchen Gründen der Erstversuch nicht bestanden wurde.


Continuous Assessment

BA- Soziale Arbeit (Studienbeginn ab WiSe 22/23)

Die Note des S1/2-Moduls setzt sich zusammen aus der zweisemestrigen Vorlesung WIS/EMP (40%) und dem zweisemestrigen Seminar PF1 (60%).

Für die Benotung des Seminares PF1 muss am Ende der zwei Semester eine Hausarbeit angefertigt werden. Details zur Benotung der Hausarbeit erfahren Sie von dem/der jeweiligen PF1-Dozent:in.

Für die Benotung der Vorlesung WIS/EMP muss an mehreren kleinen Tests sowie kurzen schriftliche Ausarbeitungen (je max. eine Seite) über Moodle teilgenommen werden. Termine und Inhalt erfahren Sie zu Semesterbeginn von dem/der Dozent:in und sehen Sie im Moodle-Kurs. Die Verteilung der Punkte und die Benotung des Teiles für WIS/EMP entnehmen Sie den folgenden Tabellen:

1. Semester2. Semester

- Moodle-Test 1 (10 P)

- kurze schriftliche Ausarbeitung 1 (5 P)

- Moodle-Test 2 (10 P)

- kurze schriftliche Ausarbeitung 2 (5 P)

Punkte0-1415-1616,5-17,518-1919,5-20,521-2222,5-23,524-2525,5-26,527-2828,5-30
Noten.b.43,73,33,02,72,32,01,71,31,0

Die Teilnahme an der Messe zählt nicht zur Note, muss aber bestanden werden (durch Anwesenheit und Teilnahme). Die Messe kann bei Vorlage eines ärztlichen Attests in Absprache mit dem/der PF1-Dozent:in nachgeholt werden (z.B. über eine Video-Aufzeichnung einer Präsentation)

Zweit- und Drittversuch

Bei Nicht-Bestehen der PF-1 (Gesamtpunktzahl unter 50) muss im Folgesemester eine umfangreiche Hausarbeit mit angemessener Berücksichtigung von wissenschaftlichem Arbeiten, einer differenzierten Zielgruppen-/Handlungsfeldreflexion sowie dem Einbezug empirischen Materials erbracht werden (mindestens 20 Seiten).

Dauer des CA

Es handelt sich um ein semesterübergreifendes CA (1. und 2. Semester).

Die Prüfung zielt auf eine kontinuierliche und seminarübergreifende Reflexion des Lernprozesses der Studierenden im Modul "Einführung in die Soziale Arbeit" und das sich darüber vermittelnde Bild von Sozialer Arbeit in ihren (Spannungs)Verhältnis von Theorie und Praxis sowie damit verbundenen Fragestellungen zu Diversität und sozialer Ausschließung. Die Ergebnisse werden anhand eines Posters festgehalten und präsentiert, unter Berücksichtigung der Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens sowie der gewonnenen Erkenntnisse aus allen drei Veranstaltungen des Moduls.

 

ModulanteileLernperspektive / Reflexionsebeneintegrierte Studienleistung

Einführung in Theorien und Praxis

der Sozialen Arbeit 1

Allgemeine Theorie-/Praxisbezüge

 

 

Posterpräsentation

 

 

 

 

 

Präsentation

Diversität und Ausschließung

 

Spezielle Theorie-/Praxisbezüge
Einrichtungen und ArbeitsfelderEinrichtungsbesuch
(Exkursionsvorbereitung, aktive Teilnahme)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                

 

 

 

Es handelt es sich um eine unbenotete Studienleistung. Sie gilt als bestanden, wenn die Ergebnisse des Lernprozesses aus allen drei Lehrveranstaltungen über ein wissenschaftliches Poster dokumentiert und präsentiert wurde.

Zweit-  und Drittversuch

Der Zweit- und Drittversuch findet in gleicher Form statt.

Dauer der Prüfung:

Es handelt sich nicht um eine semesterübergreifende Prüfung.

 

Details zur Prüfung finden Sie hier.

 

 

Anzahl der Teilleistungen innerhalb des CA: 4

Arten der Prüfungsleistungen innerhalb des CA: Kurztest (25 Min.) 

Gewichtung der PL zueinander: gleichwertig

Zweit-  und Drittversuch

Der Zweit- und Drittversuch findet in gleicher Form statt.

Dauer der Prüfung:

Es handelt sich nicht um eine semesterübergreifende Prüfung.

Anzahl der Teilleistungen innerhalb des CA: 4

WL 1: Wahrnehmungsübung und schriftliche Reflexion (300 Wörter)

WL 2: Textarbeit für Wissenstest Teil A, (Fragen-Teil, in Präsenz)

WL 3: Textarbeit und Anwendungsbeispiel für Wissenstest Teil B, (Anwendungsteil, in Präsenz)

WL 4: Sozialwiss. Medienanalyse, schriftliche Ausarbeitung (3.000 Wörter)

 

Zweit-  und Drittversuch

Der Zweit- und Drittversuch findet in gleicher Form statt.

Dauer der Prüfung:

Es handelt sich nicht um eine semesterübergreifende Prüfung.

Das Continuous Assessment besteht aus zwei Teilprüfungen 

1. mündliche Prüfung/Präsentation (Gruppenprüfung)

2. Lerntagebuch (Einzelarbeit)

Zweit-  und Drittversuch

Der Zweit- und Drittversuch findet in gleicher Form statt.

Dauer der Prüfung:

Es handelt sich nicht um eine semesterübergreifende Prüfung.

 

Details zur Prüfung finden Sie hier

 

Das CA besteht aus drei Teilleistungen:

1. Schriftlicher Test: bei weniger als 50% richtiger Antworten wird pro falsche Antwort ein Punkt im Gesamtmodul abgezogen
2. Schriftliche Ausarbeitung (max. 200 Wörter): max. 2 Punkte
3. Mündlicher Test: max. 18 Punkte

Im Gesamtmodul max. 20 Punkte: 4,0 ab 11 Punkte, 3,7 ab 12 Punkte, 3,3 ab 13 Punkte etc.

Weitere Details und Informationen zu Vorlesungsbeginn im Moodle-Kurs und in den Vorlesungen.
 

BA - Soziale Arbeit vor Revision (Studienbeginn vor WiSe 22/23)

Die Prüfungsleistung CA in der o.g. Veranstaltung wird wie folgt hochschulöffentlich bekannt gemacht:

Anzahl der Prüfungsleistungen innerhalb des CA: 3

Arten der Prüfungsleistungen innerhalb des CA:

PL1: Kurzhausarbeit, PL2: Kurzhausarbeit, PL3: mündlicher Test

Gewichtung der PL zueinander:

PL1: 50% PL2: 30% PL3: 20%

Bestehen:

Das CA muss ingesamt mindestens mit der Note 4,0 bestanden sein. Einzelne PLen können nicht bestanden sein.

Zweit-  und Drittversuch

Der Zweit- und Drittversuch verbleibt in der Form des CA.

Dauer des CA:

Es handelt sich um kein semesterübergreifendes CA.

Anmeldung: Die Teilnahme am CA erfordert eine Anmeldung im Moodle-Kurs und in POS.

Anzahl der Prüfungsleistungen innerhalb des CA: 2

Arten der Prüfungsleistungen innerhalb des CA: 

PL1: schriftlicher Test, PL2: schriftlicher Test

Gewichtung der PL zueinander: 

PL1: 40% PL2: 60%

Bestehen:

Das CA muss insgesamt mindestens mit der Note 4,0 bestanden sein. Einzelne PLen können nicht bestanden sein.

Zweit-  und Drittversuch

Der Zweit- und Drittversuch findet in gleicher Form statt.

Dauer des CA:

Es handelt sich nicht um ein semesterübergreifendes CA.

Anmeldung: Die Teilnahme am CA erfordert eine Anmeldung im Moodle-Kurs und in POS.

Anzahl der Prüfungsleistungen innerhalb des CA: 2

Arten der Prüfungsleistungen innerhalb des CA: 

PL1: schriftlicher Test, PL2: schriftlicher Test

Gewichtung der PL zueinander: 

PL1: 40% PL2: 60%

Bestehen:

Das CA muss insgesamt mindestens mit der Note 4,0 bestanden sein. Einzelne PLen können nicht bestanden sein.

Zweit-  und Drittversuch

Der Zweit- und Drittversuch findet in gleicher Form statt.

Dauer des CA:

Es handelt sich nicht um ein semesterübergreifendes CA.

Anmeldung: Die Teilnahme am CA erfordert eine Anmeldung im Moodle-Kurs und in POS.

Anzahl der Prüfungsleistungen innerhalb des CA: 2

Arten der Prüfungsleistungen innerhalb des CA: 

PL1: schriftlicher Test, PL2: schriftlicher Test

Gewichtung der PL zueinander: 

PL1: 40% PL2: 60%

Bestehen:

Das CA muss insgesamt mindestens mit der Note 4,0 bestanden sein. Einzelne PLen können nicht bestanden sein.

Zweit-  und Drittversuch

Der Zweit- und Drittversuch findet in gleicher Form statt.

Dauer des CA:

Es handelt sich nicht um ein semesterübergreifendes CA.

Zusatz Onlinekurs: Jede Lerneinheit schließt mit einer Lernerfolgskontrolle ab. Die Zulassung zur nächsten Lerneinheit erfordert das Erreichen von 80% der möglichen Punkte. Jede Lernerfolgskontrolle kann maximal drei Mal wiederholt werden. Die Ergebnisse der Lernerfolgskontrollen fließen nicht in die Note ein.

Anmeldung: Die Teilnahme am CA erfordert eine Anmeldung im Moodle-Kurs und in POS.

Anzahl der Prüfungsleistungen innerhalb des CA: 2

Arten der Prüfungsleistungen innerhalb des CA: 

PL1: schriftlicher Test, PL2: schriftlicher Test

Gewichtung der PL zueinander: 

PL1: 40% PL2: 60%

Bestehen:

Das CA muss insgesamt mindestens mit der Note 4,0 bestanden sein. Einzelne PLen können nicht bestanden sein.

Zweit-  und Drittversuch

Der Zweit- und Drittversuch findet in gleicher Form statt.

Dauer des CA:

Es handelt sich nicht um ein semesterübergreifendes CA.

Anmeldung: Die Teilnahme am CA erfordert eine Anmeldung im Moodle-Kurs und in POS.

Anzahl der Prüfungsleistungen innerhalb des CA: Grundmodul 1 + Zusatzmodul 1

Arten der Prüfungsleistungen innerhalb des CA: 

PL Grundmodl: schriftlicher Test, PL Zusatzmodul: schriftlicher Test

Gewichtung der PL bei Absolvierung Zusatzmodul: 

PL1: 50% PL2: 50%

Bestehen:

Das CA Grundmodul ist bestanden, wenn insgesamt mindestens die Note 4,0 erreicht wurde. Das CA Grundmodul+Zusatzmodul ist bestanden, wenn insgesamt mindestens die Note 4,0 erreicht wurde. Einzelne PLen können nicht bestanden sein.

Zweit-  und Drittversuch

Der Zweit- und Drittversuch findet in gleicher Form statt.

Dauer des CA:

Es handelt sich nicht um ein semesterübergreifendes CA.

Master Soziale Arbeit

Die Prüfungsleistung CA in der o.g. Veranstaltung wird wie folgt hochschulöffentlich bekannt gemacht:

Anzahl der Prüfungsleistungen innerhalb des CA: 4

Arten der Prüfungsleistungen innerhalb des CA:

PL1: schriftlicher Test, PL2: Kurzpräsentation, PL3: schriftlicher Test, PL4: Kurzhausarbeit

Gewichtung der PL zueinander:

PL1 und PL3: je 20%, PL2 und PL4: je 30%

Bestehen:

Das CA muss insgesamt mindestens mit der Note 4,0 bestanden sein. Einzelne PLen können nicht bestanden sein.

Zweit-  und Drittversuch

Der Zweit- und Drittversuch findet in Form einer 60 minütigen Klausur statt.

Dauer des CA:

Es handelt sich um ein semesterübergreifendes CA (1. und 2. Semester).

Details zur Prüfung finden Sie hier

BA Soziale Arbeit plus

Das CA besteht aus drei Teilleistungen: 

  • Qualitative Forschungsmethoden: Entwicklung und Verschriftlichung eines Evaluationskonzeptes (benotet) 
  • Quantitative Forschungsmethoden: Entwicklung einer eigenen Fragestellung, Ableitung geeigneter Hypothesen, Analysestrategie, Auswertung und Interpretation über das Semester (in Eigenregie, unbenotet) und Vorstellung in einer finalen Präsentation am Ende des Semesters (benotet)

     

  • Prüfungsdauer: Präsentation Quantitative Forschungsmethoden: 25 Minuten + 5 Minuten Diskussion
  • Benotung und Gewichtung:  Die Note des CA ergibt sich aus dem Durchschnitt der benoteten Teilleistungen. Das CA gilt insgesamt als bestanden, sofern die Durchschnittsnote mindestens 4,0 beträgt und alle unbenoteten Teilleistungen bestanden sind.
  • Prüfungstermine: Die Präsentationen finden in der Vorlesungszeit statt (Termine werden zu Anfang des Seminars verteilt), die Abgabe der schriftlichen Leistung erfolgt in  der vorlesungsfreien Zeit

Das CA besteht aus zwei Prüfungsteilen: 

  • Präsentation (benotet)
  • Testat (benotet)

     

  • Prüfungsdauer: Für das Testat ist eine Bearbeitungszeit von 60 Minuten vorgesehen, für die Präsentationen ist eine Dauer von etwa 25-30 Minuten vorgesehen
  • Benotung und Gewichtung:  beide Teilprüfungen sind benotet und werden gleich gewichtet (es wird für die Endnote die Durchschnittsnote aus beiden Teilleistungen gebildet). Das CA gilt insgesamt als bestanden, sofern die Durchschnittsnote aus beiden Teilleistungen mindestens 4,0 beträgt.
     

Ausgabe von Bachelor- und Masterthesen

Ablauf Thesenausgabe Fakultät Sozialwesen

Gem. § 26 Abs. 4 StuPO-Bachelor bzw. § 20 Abs. 3 StuPO-Master erfolgt die Ausgabe der Bachelor- bzw. Masterarbeit über den/die Vorsitzende/n des Prüfungsausschusses.

Der konkrete Ablauf der Ausgabe sieht wie folgt aus:

  1. Studierende:r sucht sich Erst- und Zweitbetreuer:in
    1. Für den Fall, dass die These durch eine:n externe:n Erst- oder Zweitbetreuer:in betreut werden soll, müssen Sie der Erstbetreuung die Genehmigung des/der Studiendekan:in zur Verfügung stellen (formloser Antrag an Studiendekan:in per Mail genügt; bei etablierten Lehrbeauftragten der Fakultät ohne weitere Unterlagen, bei Personen ohne bestehenden Lehrbeauftragten-Status mit angefügtem Lebenslauf und Kontaktdaten der Person).

  2. Studierende:r übergibt Erstbetreuer:in das Anmelde-Formular und trägt  seine/ihre persönlichen Daten (inkl. Unterschrift), Titel der Arbeit und den Namen der Betreuer:innen ein.
  3. Erstbetreuer:in ergänzt das Formular entsprechend.
  4. Ausgaben sind an der Fakultät S grundsätzlich nur zu festen Ausgabeterminen möglich. Die für die Ausgabe der Arbeiten vorgesehenen Termine finden Sie Moodle-Kurs des Prüfungsausschusses des Fakultät S (hier).
  5. Erstbetreuer:in reicht das Formular spätestens 1 Tag vor dem gewählten Ausgabetag über Moodle (Moodle-Kurs des Prüfungsausschusses des Fakultät S) ein (hier).
  6. Erstbetreuer:in (Einreicher:in) und Studierende:r erhalten eine von dem/der Prüfungsausschussvorsitzenden/r unterschriebene Kopie des Formulars. Das Prüfungsamt erhält die Anmeldeformulare gesammelt durch den Prüfungsausschussvorsitzenden.

(Stand 02.04.2026)

Weitere Informationen zu Abschlussarbeiten und Abschluss des Studiums finden Sie hier

Vorsitzende des Prüfungsausschusses:

Prof. Dr. Kerstin Fink
Technische Hochschule Mannheim
Fakultät für Sozialwesen
Paul-Wittsack-Str. 10
68163 Mannheim


pruefungsausschuss@sozialwesen.th-mannheim.de

 

Sitzungstermine

Im Sommersemester 2026 tagt der Prüfungsausschuss an folgenden Terminen: 

  • 01.04.2026
  • 20.05.2026
  • 22.07.2026

Bitte beachten Sie, dass Anträge für die jeweilige Sitzung spätestens zwei Wochen vor dem Sitzungstermin eingereicht werden müssen.