Aktuelles
Wichtige Termine zum Thema Prüfung im SoSe 25
Das Prüfungsamt hat die wichtigsten Termine zum Thema Prüfung für das Wintersemester 23/24 bekannt gegeben. Siehe dazu:
Der Prüfungsausschuss
Dem Prüfungsausschuss gehören sieben Mitglieder an. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt vier Jahre. Dem vom Fakultätsrat gewählten Prüfungsausschuss gehören seit dem Wintersemester 2023/24 an:
Vorsitzender: Prof. Dr. Thomas Wagner
stv. Vorsitzende: Prof. Dr. Birgit Hoffmann
Leitung Praxisamt: Prof. Dr. Heike Dierckx
Prof. Dr. Angela Heinrich
Prof. Dr. Lukas Nock
Prof. Dr. Chirly dos Santos-Stubbe
Prof. Dr. Martina Schäufele
Aufgabenübertragung
Der Prüfungsausschuss hat mit Beschluss v. 18.10.2023 gem. § 16 Abs. 3 StuPO-B bzw. § 14 Abs. 3 StuPO-M folgende Entscheidungen auf seinen Vorsitzenden und seine Stellvertretung übertragen:
- Erteilung des Einvernehmes gem. § 2 Abs. 4 Praxisordnung-B (Abweichungen Dauer Praxissemester und Abweichung Voraussetzungen für Zulassung)
- Genehmigung gem. § 6 Abs. 3 StuPO-B bzw. § 5 Abs. 3 StuPO-M (Überschreitung Höchststudiendauer) (nicht Ablehnung)
- Entscheidung über Anträge gem. § 8 Abs. 2 StuPO-B bzw. § 6 Abs. 2 StuPO-M (Schreibzeitverlängerung etc.)
- Genehmigung von Versäumnis und Rücktritt gem. § 12 Abs. 1 StuPO-B bzw. § 10 Abs. 1 StuPO-M
- Genehmigung Nichtvorlage Nachweis Studienberatung gem. § 14 Abs. 3 StuPO-B bzw. § 12 Abs. 4 StuPO-M
- Entscheidung über die Anerkennung bzw. Anrechnung von Prüfungsleistungen gem. § 14 Abs. 8 StuPO-B bzw. § 13 Abs. 7 StuPO-M
- Bestellung von Prüfern gem. § 17 Abs. 1 StuPO-B bzw. § 15 Abs. 1 StuPO-M
- Genehmigung einer Ausnahme von den Zulassungsvoraussetzungen zur Bachelorthese gem. § 26 Abs. 1 StuPO-B (ohne Ablehnung)
- Zulassung externer Betreuer bei Bachelor-/Masterthesen gem. § 26 Abs. 3 StuPO-B bzw. § 20 Abs. 2 StuPO-M (ohne Ablehnung)
- Genehmigung der Anfertigung einer Masterthese in einer externen Einrichtung gem. § 20 Abs. 2 StuPO-M (ohne Ablehnung)
- Verlängerung der Bearbeitungszeit bei Bachelor-/Masterthesen gem. § 26 Abs. 5 StuPO-B bzw. § 20 Abs. 5 StuPO-M
Nicht übertragen wird: Die Feststellung einer Täuschungshandlung gem. § 12 Abs. 3 StuPO-B bzw. § 10 Abs. 3 StuPO-M
Des Weiteren wurden dem Vorsitzenden und seiner Stellvertretung die Entscheidungen im Sinne des § 12 Abs. 1 und Abs. 2 StuPO-B bzw. § 10 Abs. 1 und Abs. 2 StuPO-M (Versäumnis, Rücktritt) im Rahmen von Online-Prüfungen übetragen.
O.g. Entscheidungen wurden per Beschluss des Prüfungsausschusses vom 14.02.24 für das Sommersemester 2024 auch an Prof. Dr. Andreas Pitz zur Wahrnehmung der Vertretung des Vorsitzes übertragen.
Vorsitzender der Prüfungsausschusses:
Prof. Dr. Thomas Wagner
Technische Hochschule Mannheim
Fakultät für Sozialwesen
Paul-Wittsack-Str. 10
68163 Mannheim
pruefungsausschuss@sozialwesen.hs-mannheim.de
Weitere Informationen:
Sprechzeiten: nach Vereinbarung