Aktuelles

Wichtige Termine zum Thema Prüfung im SoSe 25

Der Fakultätsrat hat in seiner Sitzung vom 02.07.2025 folgende Änderungen der Prüfform für das Wintersemester 2025/26 beschlossen:

 

Studiengang BA Soziale Arbeit (revidiert)

  • Modul H2/3 (Einführung in die Psychologie, Entwicklungspsychologie und Sozialisation),

Bisherige Form: Klausur (Präsenz)

Wird umgewandelt in: Klausur (online)

 

  • Modul: G5a Sozialunternehmertum II

Bisherige Form: Hausarbeit oder Referat

Wird umgewandelt in: Projektpräsentation (PP, gem. § 34 StuPo)

Erläuterung: In der Veranstaltung entwickeln die Studierenden eine Organisation, um ein bestehendes soziales Problem zu adressieren. Hierfür fertigen Sie im Rahmen einer Projektarbeit einen Social Business Plan in 5er- oder 6er-Gruppen an. Sie präsentieren diesen Business Plan in der Prüfungswoche. Die Präsentation wird als Gruppenarbeit gewertet, sodass die gesamte Gruppe eine gemeinsame Note erhält. Die Präsentation und eine kurze schriftliche Ausarbeitung fließen in die Bewertung mit ein.


Aufgabenübertragung

  • Erteilung des Einvernehmes gem. § 2 Abs. 4 Praxisordnung-B (Abweichungen Dauer Praxissemester und Abweichung Voraussetzungen für Zulassung)
  • Genehmigung gem. § 6 Abs. 3 StuPO-B bzw. § 5 Abs. 3 StuPO-M (Überschreitung Höchststudiendauer) (nicht Ablehnung)
  • Entscheidung über Anträge gem. § 8 Abs. 2 StuPO-B bzw. § 6 Abs. 2 StuPO-M (Schreibzeitverlängerung etc.)
  • Genehmigung von Versäumnis und Rücktritt gem. § 12 Abs. 1 StuPO-B bzw. § 10 Abs. 1 StuPO-M
  • Genehmigung Nichtvorlage Nachweis Studienberatung gem. § 14 Abs. 3 StuPO-B bzw. § 12 Abs. 4 StuPO-M
  • Entscheidung über die Anerkennung bzw. Anrechnung von Prüfungsleistungen gem. § 14 Abs. 8 StuPO-B bzw. § 13 Abs. 7 StuPO-M
  • Bestellung von Prüfern gem. § 17 Abs. 1 StuPO-B bzw. § 15 Abs. 1 StuPO-M
  • Genehmigung einer Ausnahme von den Zulassungsvoraussetzungen zur Bachelorthese gem. § 26 Abs. 1 StuPO-B (ohne Ablehnung)
  • Zulassung externer Betreuer bei Bachelor-/Masterthesen gem. § 26 Abs. 3 StuPO-B bzw. § 20 Abs. 2 StuPO-M (ohne Ablehnung)
  • Genehmigung der Anfertigung einer Masterthese in einer externen Einrichtung gem. § 20 Abs. 2 StuPO-M (ohne Ablehnung)
  • Verlängerung der Bearbeitungszeit bei Bachelor-/Masterthesen gem. § 26 Abs. 5 StuPO-B bzw. § 20 Abs. 5 StuPO-M

 

Nicht übertragen wird: Die Feststellung einer Täuschungshandlung gem. § 12 Abs. 3 StuPO-B bzw. § 10 Abs. 3 StuPO-M

 

Des Weiteren wurden dem Vorsitzenden und seiner Stellvertretung die Entscheidungen im Sinne des § 12 Abs. 1 und Abs. 2 StuPO-B bzw. § 10 Abs. 1 und Abs. 2 StuPO-M (Versäumnis, Rücktritt) im Rahmen von Online-Prüfungen übetragen.

 

O.g. Entscheidungen wurden per Beschluss des Prüfungsausschusses vom 14.02.24 für das Sommersemester 2024 auch an Prof. Dr. Andreas Pitz zur Wahrnehmung der Vertretung des Vorsitzes übertragen.


Prüfungen

Die Studien- und Prüfungsordnungen sehen vor, dass Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen sind. Während eine Studienleistung nicht benotet wird (man kann also nur bestehen oder nicht bestehen), wird eine Prüfungsleistung mit einer Note versehen. Ob in einem Fach bzw. Modul eine Studien- oder Prüfungsleistung zu erbringen ist, können Sie der tabellarischen Übersicht zu § 49 StuPO-Bachelor bzw. § 36 StuPO-Master entnehmen.

Sie müssen sich grundsätzlich für alle Studien- und Prüfungsleistungen anmelden. Dies erfolgt über das Prüfungsorganisationssystem (POS) der Technischen Hochschule Mannheim. Eine Anmeldung ist nur dann nicht erforderlich, wenn Sie eine Prüfung nicht bestanden haben. In diesem Fall werden Sie automatisch für die nächste Prüfung des Fachs angemeldet. Details zur Anmeldung verschiedener Studien- bzw. Prüfungsleistungen finden Sie hier.

Grundsätzlich können Sie sich innerhalb des Anmeldezeitraums ohne nähere Begründung von der Prüfung abmelden. Ist der Anmeldezeitraum abgelaufen oder Sie wurden für die betreffende Prüfung wegen eines Nichtbestehens zwangsweise angemeldet, können Sie nur unter den Voraussetzungen des § 12 StuPO-Bachelor bzw. § 10 StuPO-Master von der Prüfung zurücktreten. Wenn Sie ohne "triftigen Grund" zurücktreten oder die Prüfung versäumen gilt diese als mit "nicht ausreichend" (5,0) bewertet. Den "triftigen Grund" müssen Sie unverzüglich schriftlich anzeigen und glaubhaft machen. Ein "triftiger Grund" ist insbesondere Krankheit. Sollten Sie wegen Krankheit von der Prüfung zurücktreten wollen, nutzen Sie bitte das Formular Abmeldung wegen Krankheit und reichen dieses beim Prüfungsausschuss ein.

Eine Verlängerung von Bearbeitungszeiten ist in den Prüfungsordnungen ausschließlich für die Bachelor- bzw. Masterthese vorgesehen. Insbesondere ist eine Verlängerung der Bearbeitungszeit für eine Studienarbeit nicht möglich. Eine vorherige Verlängerung von Bearbeitungszeiten ist nur im Rahmen eines Nachteilsausgleichs möglich.

Der BA Soziale Arbeit ist mit Wirkung zum Wintersemester 2022/23 reakkreditiert worden, wodurch sich im Curriculum einige Veränderungen ergeben haben. Dadurch stellen sich gerade in der Übergangszeit vielen Studierenden, die noch nach dem alten Modell bzw. der alten Prüfungsordnung studieren, Fragen dazu, wie Sie noch offene Prüfungen ablegen können und welche Seminare des neuen Studiengangs ihnen dabei hilfreich sein können.

Dazu haben wir im Folgenden eine Übersicht erstellt, die sich. Dieser können Sie entnehmen, welche aktuellen Lehrveranstaltungen den Veranstaltungen des alten Curriculums (1. bis 3. Semester) entsprechen oder zumindest ähnlich genug sind, um eine noch offene Prüfung darin ablegen zu können. Auch können Sie sehen, an welche Lehrenden Sie sich zum Nachholen einer Prüfung konkret wenden können; auch dann, wenn es aktuell (noch) kein vergleichbares Lehrangebot zu der noch offenen Prüfung gibt.

Anmeldungen zu Prüfungen

Studierenden müssen sich bei der erstmaligen Anmeldung zu einer Prüfungsleistung Klausur und Mündliche Prüfung aktiv über das POS-System anmelden. Eine pauschale Anmeldung erfolgt nicht. Hierbei gelten folgende Fristen:

Klausuren: entsprechend der Mitteilung des Prüfungsamts

Mündliche Prüfungen: entsprechend der Mitteilung des Prüfungsamts

Die Studierenden melden sich eigenständig fristgerecht innerhalb des Anmeldefensters in POS an. Inwieweit nach diesem Zeitpunkt eine An- bzw. Abmeldung möglich ist, entnehmen Sie bitte der Mitteilung des Zentralen Prüfungsamts. Es gelten die Vorschriften der StuPO zum (entschuldigten) Rücktritt.

Die Studierenden melden sich eigenständig fristgerecht im Anmeldefenster  in POS an. Inwieweit nach diesem Zeitpunkt eine An- bzw. Abmeldung möglich ist, entnehmen Sie bitte der Mitteilung des Zentralen Prüfungsamts. Es gelten die Vorschriften der StuPO zum (entschuldigten) Rücktritt.

Der Studierende füllt das Formular zur Anmeldung einer Studienarbeit, ggf. nach Absprache mit dem Prüfer bzw. der Prüferin, aus und reicht dieses beim Prüfer bzw. der Prüferin ein. Die Prüferinnen und Prüfer können für die Anmeldung von Studienarbeiten einen oder mehrere zentrale Termine bestimmen. Der Prüfungsausschuss empfiehlt als zentrale Termine Mitte Januar bzw. Mitte Mai.


Nachteilsausgleich, § 8 StuPO-BA / § 6 Stupo-MA

Maßnahmen zum Ausgleich einer Beeinträchtigung können gewährt werden:

• wenn prüfungsunabhängige, dauerhafte oder chronischen gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorliegen,

• die die Erbringung von Prüfungsleistungen erschwe­ren,

• auf schriftlichen Antrag beim Prüfungsausschuss der Fakultät

 

bei schriftlichen Prüfungen sind das insbesondere:

• eine verlängerte Bearbeitungszeit

• Ruhepausen

• Zulassung von Hilfsmitteln

 

Anträge sind spätestens acht Wochen vor der jeweiligen Modulprüfung zu stellen.

• die Beeinträchtigung muss durch ärztli­ches Attest dargelegt werden

• dieses Attest muss zur Beurteilung erforderlichen Befundtatsachen enthalten

 

Formular zur Beantragung eines Nachteilsausgleichs Fakultät für Sozialwesen

Nachteilsausgleich_Formular.pdf (PDF)

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Formular an den Prüfungsausschussvorsitzenden (derzeit: Thomas Wagner)


Veranstaltungen im neuen Studiengang

Veranstaltungstitel ALTER StudiengangVeranstaltungstitel NEUER StudiengangAnsprechpartner:in
Lern- und Forschungswerktatt (LF I)Projekt- und Forschungswerktatt (PF I)Simone Brodbeck
Einrichtungen und Arbeitsfelder (EINR)Einrichtungen und Arbeitsfelder (EINR)Simone Brodbeck
Diversity Management (DIV)Diversität und Ausschließung (DIV)Thomas Wagner
Recht und Soziale Arbeit (RECHT)Grundbegriffe des Rechts (RECH)Ulla Törnig
Einführung in die Psychologie (PSY)Einführung in die Psychologie (PSYC)Chirly dos Santos-Stubbe
Einführung in die Pädagogik (PÄD)Einführung in die Pädagogik (PÄD1)Marion Baldus
Neurowissenschaften (NEURO)Neurowissenschaften (NEUR)Angela Heinrich
Sozialbeziehungen (SOZ)Einführung in die Soziologie (SOZ)Richard Utz
System moderner Gesellschaften / Sozialpolitik / Lebenslagen (SYS/POL/LEB)Sozialpolitik / Lebenslagen / System moderner Gesellschaft (SOL/SYS)Richard Utz und Katharina Müller
BWL sowie Soziales Management (BWL/MAN)Schwerpunkt sozialunternehmerisches Denken und Handeln (SH)Alexander Pinz
Rechtsbeziehungen zwischen Eltern und Kindern sowie Jugendhilfe im Strafverfahren (RBEZ/JUH)Kindschaftsrecht sowie Jugendhilferecht (KIR/JUH)Ulla Törnig
Entwicklungspsychologie sowie Sozialisation (ENTW/SOS)Entwicklungspsychologie und Sozialisation 1 und 2 (EPS1/2)Chirly dos Santos-Stubbe
Beratungs- und Therapiekonzepte (BER)Beratungs- und Therapiekonzepte (BER)Martina Schäufele
Gesprächsführung (GF)Gesprächsführung (GF)Simone Brodbeck
Gruppendynamik (GRU)Gruppendynamik (GRU)Simone Brodbeck
Materielle Grundsicherung (MAT)Bitte bei Andreas Pitz melden
Management Non-Profit (MM1)Bitte bei Alexander Pinz melden
Non-Profit Recht (MR1)Bitte bei Andreas Pitz melden
Management Social Entrepreneurship (MM2)Bitte bei Alexander Pinz melden
Social Entrepreneurship Recht (MR2)Bitte bei Andreas Pitz melden
Medienpädagogik (MP)Sie können die Veranstaltungen "Die Vorlesung" / "Das Seminar" (dienstags 15.20 bis 18.30) und / oder "Wie zusammen leben" (montags 15.20 bis 18.30) von Moritz Klenk aus der Fakultät für Gestaltung besuchen (eine oder beide, je nach Nachholbedarf). Bitte nehmen Sie vorab Kontakt mit Herrn Klenk auf!
Handlungsfelder (HF)Bitte Kontakt mit Thomas Wagner aufnehmen
Sozialraumorientierung (SORA)Bitte Kontakt mit Thomas Wagner aufnehmen

Nicht bestandene Studien- und Prüfungsleistungen

Klausuren und mündliche Prüfungen:

Die Studierenden werden durch das Prüfungsamt automatisch für den nächsten Prüfungstermin angemeldet. Eine Abmeldung ist nicht möglich. Es gelten die Vorschriften der StuPO zum (entschuldigten) Rücktritt.

Studienarbeiten, Präsentationen und Referate:

Die Studierenden werden durch das Prüfungsamt automatisch im auf das Nichtbestehen folgenden Semester für die Studien- bzw. Prüfungsleistung angemeldet, die sie nicht bestanden haben.

Sonderregelung für die Module T3a, K3a und T6b:

In den Modulen T3a, K3a und T6b können Studierende durch Erklärung gegenüber dem Prüfungsamt auf eine andere Studien- bzw. Prüfungsleistung innerhalb des Moduls wechseln. Die Erklärung ist bei Präsentationen und Referaten spätestens bis zum Ende der vierten Vorlesungswoche abzugeben, bei Studienarbeiten bis zum 1.5 bzw. 1.11. Dies gilt entsprechend, wenn in diesen Modulen eine Studien- bzw. Prüfungsleistung nicht mehr angeboten wird. Erfolgt in diesem Fällen keine Erklärung des Studenten, wird der Student durch das Prüfungsamt zu einer beliebigen Studien- bzw. Prüfungsleistung des Moduls angemeldet.


Anrechnung und Anerkennung

Sie können darüberhinaus einen Antrag auf dem dafür vorgesehenen Formular stellen, dass Ihnen Studien- und Prüfungsleistungen, die Sie an einer andere Hochschule erbracht haben angerechnet werden, sodass Sie diese Studien- und Prüfungsleistungen nicht nochmals erbringen müssen. Die Anrechnung setzt neben dem fristgerecht gestellten Antrag voraus, dass zwischen der Quellleistung (die Leistung, die Sie an einer anderen Hochschule erbracht haben) und der Zielleistung (die in der StuPO Bachelor bzw. Master vorgesehen Studien- oder Prüfungsleistung an der Technischen Hochschule Mannheim) kein wesentlicher Unterschied besteht. Den Nachweis, dass ein solcher Unterschied nicht besteht, müssen Sie durch Vorlage geeigneter Unterlagen (Zeugnisse, Notenübersichten, Modulbeschreibungen, Modulhandbücher etc.) fristgerecht erbringen.

Es ist auch möglich die Anrechnung von außerhalb des Hochschulsystems erworbener Kompetenzen (z.B. im Rahmen einer Ausbildung) auf eine an der Technischen Hochschule Mannheim zu erbringende Leistung auf dem dafür vorgesehenen Formular zu beantragen. Hier gilt jedoch die Voraussetzung, dass diese Leistungen nicht Bestandteil Ihrer Hochschulzugangsberechtigung waren. Das heißt wenn Sie z.B. die Hochschulzugangsberechtigung durch eine Ausbildung erworben haben (z.B. Erzieher:innenausbildung), können Sie Leistungen aus dieser Ausbildung nicht mehr für einzelne Module des Studiums anerkennen lassen. Außerdem ist die Anrechnung auf maximal der 50% ECTS begrenzt, die im Studiengang zu erbringen sind. Darüberhinaus ist erforderlich, dass die Quellleistung mit der Zielleistung nach Inhalt und Niveau gleichwertig sind. Auch hier sind Sie dafür verantwortlich fristgerecht Unterlagen vorzulegen, die eine Überprüfung der erforderlichen Gleichwertigkeit ermöglichen. Auch Leistungen, die Sie im Rahmen von Aus- und Weiterbildungen erworben haben, sind grundsätzlich anerkennungsfähig, wenn Sie den besagten Kriterien entsprechen. Dies gilt auch für Weiterbildungden, die Sie während Ihres Studiums besuchen.

Es gibt unterschiedliche Fristen, je nachdem, ob Sie sich eine Leistung anerkennen lassen wollen, die Sie vor oder nach der Immatrikulation an der Technischen Hochschule Mannheim erworben haben (letztes z.B. durch Fort- und Weiterbildungsangebote).

Für Leistungen vor der Immatrikulation: Beachten Sie, dass Sie den Antrag auf Anrechnung und die Unterlagen zum Nachweis bis spätenstens Ende der vierten Vorlesungswoche Ihrer ersten zwei Semester an der Technischen Hochschule Mannheim stellen bzw. vorlegen sollen!

Für Leistungen nach der Immatrikulation: Anträge können in den ersten vier Wochen eines jeden Semesters gestellt werden, spätestens jedoch im Folgesemester, nachdem die Leistung erbracht wurde.

BITTE BEACHTEN SIE AUCH: WIE STELLE ICH EINEN ANTRAG AUF ANERKENNUNG RICHTIG? (siehe unten)

Die Eignung Ihrer bereits erbrachten Leistung wird bei uns in der Fakultät geprüft. Dafür müssen Sie einen Antrag stellen. Nur Anträge, die vollständig und korrekt ausgefüllt sind, können bearbeitet werden.

Lesen Sie sich also die folgenden Hinweise sowie den kommentierten Musterantrag genau durch. Bitte gehen Sie wie folgt vor:

  1. Anträge können Sie für vor dem Studium erworbene Leistungen in in den ersten vier Vorlesungswochen der ersten beiden Studiensemester stellen. Wenn Sie während des Studiums (z.B. durch eine Fortbildung) anerkennungsfähige Leistungen erbringen, können Sie dazu auch zu Beginn jedes Semesters einen Antrag stellen, spätestens jedoch im Semester, dass auf die Erbringung der Leistung erfolgt.

  2. Schauen Sie in unserem Modulhandbuch, welche Leistungen Sie Ihrer Meinung nach bereits erbracht haben. Dabei zählt z.B. der Inhalt, aber auch das Niveau und der Umfang (die Modulhandbücher der einzelnen Studiengänge finden Sie hier). Bitte benutzen Sie dazu das jeweils neueste Modulhandbuch. 

  3. Die Vorlage für den Antrag auf Anerkennung bereits erbrachter Leistungen finden Sie hier. Bitte füllen Sie diesen Antrag komplett aus stören Sie sich dabei bitte nicht an der Überschrift (Ergänzender Antrag auf Zulassung in ein höheres Semester, wird für alle Antragsverfahren genutzt).

  4. Beim Ausfüllen des Antrages passieren leider erfahrungsgemäß sehr viele Fehler. Schauen Sie sich deshalb bitte unbedingt den kommentierten Musterantrag an.

  5. Fügen Sie Ihren Antrag zusammen mit allen Anhängen (Zeugnisse, entsprechende Seiten des Modulhandbuches Ihres alten Studiums etc.) in ein zusammenhängendes pdfBitte hängen Sie nicht einfach komplette Modulhandbücher Ihres alten Studienganges an, sondern nur die relevanten Seiten und verweisen Sie im Antrag auf Seite 2 unter Modulbezeichnung ganz genau auf die Seitenzahlen, wo Ihre bereits erbrachten Leistungen genau definiert sind. (PDF24 ist hier ein hilfreiches Programm zum Ausschneiden und Zusammenfügen von PDFs.)

  6. Senden Sie dieses Pdf an folgende Ansprechpersonen:

 

Bis zur Entscheidung über Ihren Antrag sollten Sie unbedingt alle vorgesehenen Veranstaltungen des jeweiligen Semesters besuchen. Falls Ihr Antrag abgelehnt wird, können Sie so die Prüfungsleistung erbringen und Ihnen geht keine Zeit verloren. Wenn Ihr Antrag ganz oder teilweise akzeptiert wurde, setzen Sie sich bitte mit Simone Brodbeck (s.brodbeck@th-mannheim.de) in Verbindung, um Ihren zukünftigen Stundenplan zu planen.

Sie können sich auf ein höheres Fachsemester bewerben, wenn Sie zur Zeit der Bewerbung 24 Credits aus einem früheren Studium nachweisen können. Auf den Seiten unseres Zulassungsamtes finden Sie weitere Infos dazu.

Sie werden unter anderem dabei das Formular „Bescheinigung über eine studienfachliche Beratung“ finden (nur nötig, falls das vorherige Studium nicht „Soziale Arbeit“ war!). Dieses Gespräch führen Sie mit dem/der Studiendekan:in der Fakultät für Sozialwesen. Nehmen Sie per Mail Kontakt mit ihm/ihr auf und schicken Sie dabei den Vordruck schon vorausgefüllt als Anhang mit. Das Gespräch kann auch telefonisch stattfinden. Im Anschluss erhalten Sie das Formular unterschrieben zurück, und Sie können es zur Vervollständigung Ihrer Bewerbung an unser Zulassungsamt einreichen. Ebenfalls sehr wichtig ist das Formular „Ergänzender Antrag auf Zulassung in ein höheres Semester“, dies müssen Sie Ihrer Bewerbung direkt zufügen. Wenn Sie alles erledigt haben, läuft damit Ihr Bewerbungsverfahren auf ein Studium bei uns.

Nach Ihrer Bewerbung entscheidet sich, ob Sie einen Platz bei uns bekommen. Auf diesen Prozess hat die Fakultät keinen Einfluss. Das hängt davon ab, ob bei uns im höheren Semester Plätze frei geworden sind und wie viele Bewerbungen uns vorliegen. Das Zulassungsamt wird sich bei Ihnen melden, sobald Sie zugelassen wurden. Danach (also erst, wenn Sie wirklich einen Studienplatz erhalten haben und sich auch immatrikuliert haben) geht es um die konkrete Anerkennung Ihrer bereits erbrachten Leistungen. Dafür gehen Sie bitte vor, wie oben unter „Anerkennung bereits erbrachter Leistungen“ beschrieben.

Bitte beachten Sie zur Anerkennung bereits erbrachter Leistungen und bei der Bewerbung auf ein höheres Fachsemester noch folgende Punkte:

  • Wenn Sie sich Leistungen im Gesamtgegenwert von mehr als 25 Credits anerkennen lassen, so wird dies auf Ihre Regelstudienzeit angerechnet - diese wird dann um ein Semester verkürzt. Dies geschieht im Interesse der Gleichbehandlung aller Studierender; denn ansonsten hätten Sie für die restlichen noch zu erbringenden Leistungen relativ gesehen mehr Zeit als jene Studierende, die keine solchen Anerkennungen vorlegen können.

  • Ihre Noten werden von uns so anerkannt wie von Ihnen eingereicht. Wenn Sie also z.B. eine bereits erbrachte Leistung mit einer 4,0 anerkannt bekommen, wird sie auch so in unserem späteren Zeugnis für Sie stehen.

Zur Erteilung einer Bescheinigung zur Semesteranrechnung für BAföG-Bezug für das Studierendenwerk reichen Sie bitte folgende Unterlagen vollständig ein: 

 

  1. Ausgefülltes Formular zur Semesteranrechnung
  2. Modulhandbuch des vorherigen Studiengangs
  3. Exmatrikulationsbescheinigung der vorherigen Hochschule bzw. des vorherigen Studiengangs

 

Reichen Sie die Unterlagen bitte unter folgender Mailadresse ein: 

pruefungsausschuss@sozialwesen.hs-mannheim.de


Studienberatung zum Drittversuch für Studierende der Fakultät Sozialwesen / Klausureinsicht zum Zweitversuch

Für die Zulassung zum Drittversuch  ist zwingende Voraussetzung, dass vorab an einer Studienberatung zum Drittversuch teilgenommen wird.

Die Beratung soll bei den Planungen für den weiteren Studienverlauf helfen. Durch Teilnahme an der Beratung werden die Voraussetzungen für die Zulassung zum Drittversuch erfüllt.

Die Beratung findet für alle Drittversuche durch Prof. Dr. Hoffmann statt (Anmeldung per Mail b.hoffmann@th-mannheim.de).

Die Bestätigung der Beratung ist beim Prüfungsamt einzureichen.

 

Zur Vermeidung von Drittversuchen empfiehlt es sich, vor einem Zweitversuch mit dem/der Dozent:in der Veranstaltung einen Termin auszumachen, in dem individuell besprochen wird, aus welchen Gründen der Erstversuch nicht bestanden wurde.


Continuous Assessment

BA- Soziale Arbeit (Studienbeginn ab WiSe 22/23)

Die Note des S1/2-Moduls setzt sich zusammen aus der zweisemestrigen Vorlesung WIS/EMP (40%) und dem zweisemestrigen Seminar PF1 (60%).

 

Für die Benotung des Seminares PF1 muss am Ende der zwei Semester eine Hausarbeitangefertigt werden. Details zur Benotung der Hausarbeit erfahren Sie von dem/der jeweiligen PF1-Dozent:in.

 

Für die Benotung der Vorlesung WIS/EMP muss an mehreren kleinen Tests sowie kurzen schriftliche Ausarbeitungen (je max. eine Seite) über Moodle teilgenommen werden. Termine und Inhalt erfahren Sie zu Semesterbeginn von dem/der Dozent:in und sehen Sie im Moodle-Kurs. Die Verteilung der Punkte und die Benotung des Teiles für WIS/EMP entnehmen Sie den folgenden Tabellen:

 

1. Semester2. Semester

- Moodle-Test 1 (10 P)

- kurze schriftliche Ausarbeitung 1 (5 P)

- Moodle-Test 2 (10 P)

- kurze schriftliche Ausarbeitung 2 (5 P)

Punkte0-1415-1616,5-17,518-1919,5-20,521-2222,5-23,524-2525,5-26,527-2828,5-30
Noten.b.43,73,33,02,72,32,01,71,31,0

 

Die Teilnahme an der Messe zählt nicht zur Note, muss aber bestanden werden (durch Anwesenheit und Teilnahme). Die Messe kann bei Vorlage eines ärztlichen Attests in Absprache mit dem/der PF1-Dozent:in nachgeholt werden (z.B. über eine Video-Aufzeichnung einer Präsentation)

 

Zweit-  und Drittversuch

Bei Nicht-Bestehen der PF-1 (Gesamtpunktzahl unter 50) muss im Folgesemester eine umfangreiche Hausarbeit mit angemessener Berücksichtigung von wissenschaftlichem Arbeiten, einer differenzierten Zielgruppen-/Handlungsfeldreflexion sowie dem Einbezug empirischen Materials erbracht werden (mindestens 20 Seiten).

Dauer des CA:

Es handelt sich um ein semesterübergreifendes CA (1. und 2. Semester).

Die Prüfung zielt auf eine kontinuierliche und seminarübergreifende Reflexion des Lernprozesses der Studierenden im Modul "Einführung in die Soziale Arbeit" und das sich darüber vermittelnde Bild von Sozialer Arbeit in ihren (Spannungs)Verhältnis von Theorie und Praxis sowie damit verbundenen Fragestellungen zu Diversität und sozialer Ausschließung. Die Ergebnisse werden anhand eines Posters festgehalten und präsentiert, unter Berücksichtigung der Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens sowie der gewonnenen Erkenntnisse aus allen drei Veranstaltungen des Moduls.

 

ModulanteileLernperspektive / Reflexionsebeneintegrierte Studienleistung

Einführung in Theorien und Praxis

der Sozialen Arbeit 1

Allgemeine Theorie-/Praxisbezüge

 

 

Posterpräsentation

 

 

 


Präsentation

Diversität und Ausschließung

 

Spezielle Theorie-/Praxisbezüge
Einrichtungen und ArbeitsfelderEinrichtungsbesuch
(Exkursionsvorbereitung, aktive Teilnahme)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                

 

 

Es handelt es sich um eine unbenotete Studienleistung. Sie gilt als bestanden, wenn die Ergebnisse des Lernprozesses aus allen drei Lehrveranstaltungen über ein wissenschaftliches Poster dokumentiert und präsentiert wurde.

 

Zweit-  und Drittversuch

Der Zweit- und Drittversuch findet in gleicher Form statt.

Dauer der Prüfung:

Es handelt sich nicht um eine semesterübergreifende Prüfung.

 

Details zur Prüfung finden Sie hier.

 

 

Anzahl der Teilleistungen innerhalb des CA: 4

Arten der Prüfungsleistungen innerhalb des CA: Kurztest (25 Min.) 

Gewichtung der PL zueinander: gleichwertig

Zweit-  und Drittversuch

Der Zweit- und Drittversuch findet in gleicher Form statt.

Dauer der Prüfung:

Es handelt sich nicht um eine semesterübergreifende Prüfung.

Anzahl der Teilleistungen innerhalb des CA:

Workload 1: schriftliche Ausarbeitung 500 Wörter
Workload 2: schriftliche Ausarbeitung 1000 Wörter
Workload 3: schriftliche Ausarbeitung 500 Wörter
Workload 4: Studienarbeit 3000 Wörter

Zweit-  und Drittversuch

Der Zweit- und Drittversuch findet in gleicher Form statt.

Dauer der Prüfung:

Es handelt sich nicht um eine semesterübergreifende Prüfung.

Das Continuous Assessment besteht aus zwei Teilprüfungen 

1. mündliche Prüfung/Präsentation (Gruppenprüfung)

2. Lerntagebuch (Einzelarbeit)

Zweit-  und Drittversuch

Der Zweit- und Drittversuch findet in gleicher Form statt.

Dauer der Prüfung:

Es handelt sich nicht um eine semesterübergreifende Prüfung.

 

Details zur Prüfung finden Sie hier

 

BA - Soziale Arbeit vor Revision (Studienbeginn vor WiSe 22/23)

Die Prüfungsleistung CA in der o.g. Veranstaltung wird wie folgt hochschulöffentlich bekannt gemacht:

Anzahl der Prüfungsleistungen innerhalb des CA: 3

Arten der Prüfungsleistungen innerhalb des CA:

PL1: Kurzhausarbeit, PL2: Kurzhausarbeit, PL3: mündlicher Test

Gewichtung der PL zueinander:

PL1: 50% PL2: 30% PL3: 20%

Bestehen:

Das CA muss ingesamt mindestens mit der Note 4,0 bestanden sein. Einzelne PLen können nicht bestanden sein.

Zweit-  und Drittversuch

Der Zweit- und Drittversuch verbleibt in der Form des CA.

Dauer des CA:

Es handelt sich um kein semesterübergreifendes CA.

Anmeldung: Die Teilnahme am CA erfordert eine Anmeldung im Moodle-Kurs und in POS.

Anzahl der Prüfungsleistungen innerhalb des CA: 2

Arten der Prüfungsleistungen innerhalb des CA: 

PL1: schriftlicher Test, PL2: schriftlicher Test

Gewichtung der PL zueinander: 

PL1: 40% PL2: 60%

Bestehen:

Das CA muss insgesamt mindestens mit der Note 4,0 bestanden sein. Einzelne PLen können nicht bestanden sein.

Zweit-  und Drittversuch

Der Zweit- und Drittversuch findet in gleicher Form statt.

Dauer des CA:

Es handelt sich nicht um ein semesterübergreifendes CA.

Anmeldung: Die Teilnahme am CA erfordert eine Anmeldung im Moodle-Kurs und in POS.

Anzahl der Prüfungsleistungen innerhalb des CA: 2

Arten der Prüfungsleistungen innerhalb des CA: 

PL1: schriftlicher Test, PL2: schriftlicher Test

Gewichtung der PL zueinander: 

PL1: 40% PL2: 60%

Bestehen:

Das CA muss insgesamt mindestens mit der Note 4,0 bestanden sein. Einzelne PLen können nicht bestanden sein.

Zweit-  und Drittversuch

Der Zweit- und Drittversuch findet in gleicher Form statt.

Dauer des CA:

Es handelt sich nicht um ein semesterübergreifendes CA.

Anmeldung: Die Teilnahme am CA erfordert eine Anmeldung im Moodle-Kurs und in POS.

Anzahl der Prüfungsleistungen innerhalb des CA: 2

Arten der Prüfungsleistungen innerhalb des CA: 

PL1: schriftlicher Test, PL2: schriftlicher Test

Gewichtung der PL zueinander: 

PL1: 40% PL2: 60%

Bestehen:

Das CA muss insgesamt mindestens mit der Note 4,0 bestanden sein. Einzelne PLen können nicht bestanden sein.

Zweit-  und Drittversuch

Der Zweit- und Drittversuch findet in gleicher Form statt.

Dauer des CA:

Es handelt sich nicht um ein semesterübergreifendes CA.

Zusatz Onlinekurs: Jede Lerneinheit schließt mit einer Lernerfolgskontrolle ab. Die Zulassung zur nächsten Lerneinheit erfordert das Erreichen von 80% der möglichen Punkte. Jede Lernerfolgskontrolle kann maximal drei Mal wiederholt werden. Die Ergebnisse der Lernerfolgskontrollen fließen nicht in die Note ein.

Anmeldung: Die Teilnahme am CA erfordert eine Anmeldung im Moodle-Kurs und in POS.

Anzahl der Prüfungsleistungen innerhalb des CA: 2

Arten der Prüfungsleistungen innerhalb des CA: 

PL1: schriftlicher Test, PL2: schriftlicher Test

Gewichtung der PL zueinander: 

PL1: 40% PL2: 60%

Bestehen:

Das CA muss insgesamt mindestens mit der Note 4,0 bestanden sein. Einzelne PLen können nicht bestanden sein.

Zweit-  und Drittversuch

Der Zweit- und Drittversuch findet in gleicher Form statt.

Dauer des CA:

Es handelt sich nicht um ein semesterübergreifendes CA.

Anmeldung: Die Teilnahme am CA erfordert eine Anmeldung im Moodle-Kurs und in POS.

Anzahl der Prüfungsleistungen innerhalb des CA: Grundmodul 1 + Zusatzmodul 1

Arten der Prüfungsleistungen innerhalb des CA: 

PL Grundmodl: schriftlicher Test, PL Zusatzmodul: schriftlicher Test

Gewichtung der PL bei Absolvierung Zusatzmodul: 

PL1: 50% PL2: 50%

Bestehen:

Das CA Grundmodul ist bestanden, wenn insgesamt mindestens die Note 4,0 erreicht wurde. Das CA Grundmodul+Zusatzmodul ist bestanden, wenn insgesamt mindestens die Note 4,0 erreicht wurde. Einzelne PLen können nicht bestanden sein.

Zweit-  und Drittversuch

Der Zweit- und Drittversuch findet in gleicher Form statt.

Dauer des CA:

Es handelt sich nicht um ein semesterübergreifendes CA.

Master Soziale Arbeit

Die Prüfungsleistung CA in der o.g. Veranstaltung wird wie folgt hochschulöffentlich bekannt gemacht:

Anzahl der Prüfungsleistungen innerhalb des CA: 4

Arten der Prüfungsleistungen innerhalb des CA:

PL1: schriftlicher Test, PL2: Kurzpräsentation, PL3: schriftlicher Test, PL4: Kurzhausarbeit

Gewichtung der PL zueinander:

PL1 und PL3: je 20%, PL2 und PL4: je 30%

Bestehen:

Das CA muss insgesamt mindestens mit der Note 4,0 bestanden sein. Einzelne PLen können nicht bestanden sein.

Zweit-  und Drittversuch

Der Zweit- und Drittversuch findet in Form einer 60 minütigen Klausur statt.

Dauer des CA:

Es handelt sich um ein semesterübergreifendes CA (1. und 2. Semester).

Details zur Prüfung finden Sie hier


Ausgabe von Bachelor- und Masterthesen

Ablauf Thesenausgabe Fakultät Sozialwesen

Gem. § 26 Abs. 4 StuPO-Bachelor bzw. § 20 Abs. 3 StuPO-Master erfolgt die Ausgabe der Bachelor- bzw. Masterarbeit über den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.

Der konkrete Ablauf der Ausgabe sieht wie folgt aus:

  1. Studierende:r sucht sich Erst- und Zweitbetreuer:in
    1. Für den Fall, dass die These durch eine:n externe:n Erst- oder Zweitbetreuer:in betreut werden soll, müssen Sie der Erstbetreuung die Genehmigung des/der Studiendekan:in zur Verfügung stellen (formloser Antrag an Studiendekan:in per Mail genügt; bei etablierten Lehrbeauftragten der Fakultät ohne weitere Unterlagen, bei Personen ohne bestehenden Lehrbeauftragten-Status mit angefügtem Lebenslauf und Kontaktdaten der Person).

  2. Studierende:r übergibt Erstbetreuer:in das Anmelde-Formular und trägt außer seinen/ihren persönlichen Daten (inkl. Unterschrift) und den Betreuer:innen nichts ein.
  3. Erstbetreuer:in ergänzt das Formular entsprechend.
  4. Ausgaben sind an der Fakultät S grundsätzlich nur zu festen Ausgabeterminen möglich. Die für die Ausgabe der Arbeiten vorgesehenen Termine finden Sie Moodle-Kurs des Prüfungsausschusses des Fakultät S (hier).
  5. Erstbetreuer:in reicht das Formular spätestens 1 Tag vor dem gewählten Ausgabetag über Moodle (Moodle-Kurs des Prüfungsausschusses des Fakultät S) ein (hier).
  6. Erstbetreuer:in (Einreicher:in) und Studierende:r erhalten eine vom Prüfungsausschussvorsitzenden unterschriebene Kopie des Formulars (bitte an den/die Zweitbetreuer:in weiterreichen). Das Prüfungsamt erhält die Anmeldeformulare gesammelt durch den Prüfungsausschussvorsitzenden.

(Stand 14.04.2023)

Weitere Informationen zu Abschlussarbeiten und Abschluss des Studiums finden Sie hier

Vorsitzender der Prüfungsausschusses:

Prof. Dr. Thomas Wagner
Technische Hochschule Mannheim
Fakultät für Sozialwesen
Paul-Wittsack-Str. 10
68163 Mannheim


pruefungsausschuss@sozialwesen.hs-mannheim.de

 

Sitzungstermine

Im Wintersemester 2025/26 tagt der Prüfungsausschuss an folgenden Terminen: 

  • 08.10.2025
  • 26.11.2025 (In dieser Sitzung werden Anträge auf Nachteilsausgleich beschieden)
  • 04.02.2026

Bitte beachten Sie, dass Anträge für die jeweilige Sitzung spätestens zwei Wochen vor dem Sitzungstermin eingereicht werden müssen.

 

Wichtige Termine zum Thema Prüfung im SoSe 25

Die jeweils aktuell wichtigsten Termine, die Prüfungsamt  zum Thema Prüfungen semesterweise bekannt gibt, finden Sie hier zusammengefasst:

Link zum Moodle Kurs des Prüfungsausschusses