Nachteilsausgleich_Formular.pdf
Bitte schicken Sie das ausgefüllte Formular an den Prüfungsausschussvorsitzenden (derzeit: Thomas Wagner)
Nachteilsausgleich, § 8 StuPO-BA / § 6 Stupo-MA
Maßnahmen zum Ausgleich einer Beeinträchtigung können gewährt werden:
• wenn prüfungsunabhängige, dauerhafte oder chronischen gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorliegen,
• die die Erbringung von Prüfungsleistungen erschweren,
• auf schriftlichen Antrag beim Prüfungsausschuss der Fakultät
bei schriftlichen Prüfungen sind das insbesondere:
• eine verlängerte Bearbeitungszeit
• Ruhepausen
• Zulassung von Hilfsmitteln
Anträge sind spätestens acht Wochen vor der jeweiligen Modulprüfung zu stellen.
• die Beeinträchtigung muss durch ärztliches Attest dargelegt werden
• dieses Attest muss zur Beurteilung erforderlichen Befundtatsachen enthalten