FAQ – Frequently Asked Questions
Was bedeutet berufsintegrierend?
Der Studiengang ist berufsintegrierend konzipiert und unterscheidet sich insofern zum einem von berufsbegleitenden Studiengängen, als er die Praxiserfahrung der Studierenden zur Reflexion nutzt und zu einem zentralen Bestandteil des Studiums erklärt. Er bindet also systematisch die Berufserfahrung in das Studium ein.
Wie unterscheidet sich das berufsintegrierende Studium von einem dualen Studium?
Im Gegensatz zu einem dualen Studium werden hier nicht Berufseinsteiger:innen angesprochen, sondern er wendet sich an Berufserfahrene mit der damit verbundenen Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren. Voraussetzung für das Studium ist eine Berufstätigkeit im Umfang von 15 bis 20 Stunden pro Woche. Die Bildungsorte der beruflichen Praxis und der Hochschule sind getrennt, was ebenfalls einen zentralen Unterschied zu einem dualen Studium darstellt. Die Studierenden werden als erfahrene Praktiker:innen ernstgenommen und bestimmen selbst, welche Erfahrungen sie aus der Praxis in den Kontext des Studiums einbringen.
An welchen Tagen finden die Vorlesungen an der Hochschule Mannheim statt?
Für die sieben Semester ist vorgesehen, dass Sie Montag bis Mittwoch in der Praxis tätig sind. Donnerstag und Freitag werden dann die Vorlesungen an der Hochschule in Mannheim stattfinden. Teilweise ist digitale Lehre vorgesehen, wobei dies nicht den Großteil der Veranstaltungen betreffen wird (ca. 20 %).
Gibt es einen NC für den Bachelor Soziale Arbeit plus?
Um zu dem Studiengange Soziale Arbeit plus zugelassen zu werden, muss kein Numerus Clausus im Abschlusszeugnis erfüllt werden.
Müssen Studiengebühren entrichtet werden?
Es entstehen in der Regel keine Studiengebühren außer der Semesterbeitrag, welcher momentan 192,80 € beträgt. Eine Ausnahme entsteht immer dann, wenn es sich bei dem Studium um ein Zweitstudium handelt.
Mit welchem (Schul-)Abschluss (Hochschulzugangsberechtigung (HZB)) kann ich mich bewerben?
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
- Fachgebundene Hochschulreife
- Fachhochschulreife
- Beruflich Qualifizierte (Meister oder Aufstiegsfortbildung, z.B. Erzieherausbildung)
- Ausländische Bildungsnachweise (Vorgehensweise hierzu siehe § 3 Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der Hochschule
Mannheim)
Kann ich mich auch mit einer ländergebundenen Hochschulzugangsberechtigung bewerben?
Das kommt darauf an, für welches Bundesland die Hochschulzugangsberechtigung vorgesehen ist. In jedem Fall benötigen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung für das Land Baden-Württemberg, da sich die Hochschule Mannheim in Baden-Württemberg befindet. Sollten Sie nicht über eine entsprechende Hochschulzugangsberechtigung verfügen, besteht die Möglichkeit eine sog. Prüfung für beruflich Qualifizierte zu absolvieren. Diese ist nicht nur für diejenigen vorgesehen, welche über eine ländergebundene Hochschulzugangsberechtigung verfügen, welche nicht zum Studium in Baden-Württemberg zulässt, sondern grundsätzlich für beruflich Qualifizierte, die sich über eine spezifische Eignungsprüfung für ein Studium qualifizieren wollen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte folgender Homepage:
https://www.htwg-konstanz.de/studium/bewerbung/beruflich-qualifizierte/pruefung-fuer-beruflich-qualifizierte
Ist ein Arbeitsplatzwechsel während des Studiums möglich?
Während des Studiums kann ein Arbeitsplatzwechsel erfolgen. Wichtig ist hierbei jedoch, dass der Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber nicht mit einer längeren Zeit ohne Arbeitgeber verbunden ist, sondern auf einen fließenden Übergang geachtet wird. Gerne unterstützt Sie bei der Suche nach einem Arbeitgeber auch die Hochschule Mannheim.
Wie fertige ich ein Motivationsschreiben für meine Bewerbung um einen Studienplatz für Soziale Arbeit plus an?
Das Motivationsschreiben darf maximal 5000 Zeichen inklusive Leerzeichen enthalten. Fragen, die Sie dabei unter anderem berücksichtigen sollten sind: Aus welchem persönlichen Motiv heraus, möchte ich Soziale Arbeit studieren? Warum entscheide ich mich spezifisch für dieses Studienmodell von Sozialer Arbeit plus?
Was kann ich mir unter der Klausur vorstellen, zu der ich nach Absenden meiner Bewerbung über das Bewerbungsportal (mit zeitlichem Abstand) eingeladen werde, sofern ich die formalen Voraussetzungen erfülle?
Die digitale Klausur findet entsprechend ihrer Bezeichnung online statt. Weitere Informationen zu den Formalitäten erhalten Sie in Ihrer Einladung zur Klausur. Inhaltlich gilt es einen fachlichen Text zu verstehen und zu kommentieren, wobei auch eigene berufliche Erfahrungen einfließen können. Lassen Sie sich von dem Format ‚Klausur‘ nicht abschrecken: Wir sind interessiert an Ihrem Denken, freuen uns, mehr über Sie und Ihre Zugänge zu bestimmten Themen zu erfahren und wollen Sie zu einer Auseinandersetzung mit einem Themenfeld aus der Sozialen Arbeit innerhalb der Klausur ermutigen!
Muss ich im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit vor bzw. während des Studiums tätig (gewesen) sein, um einen Studienplatz zu erhalten?
Nein. Es wird zwar im Studium zum Teil eine Fokussierung auf den Bereich der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen stattfinden, jedoch ist ein entsprechendes Arbeitsfeld kein notwendiges Kriterium. Zudem haben Sie nach Abschluss des Studiums die Möglichkeit, in jedem Feld der Sozialen Arbeit ggf. tätig zu werden.